26 March 2026, 10:35

Acht Festnahmen nach gewaltsamen Auseinandersetzungen mit der Polizei in George Town

Eine Gruppe von Polizeibeamten in Uniform und Masken steht vor einer Menge, mit Fahrzeugen, Gebäuden, Bäumen und einer Brücke im Hintergrund.

Acht Festnahmen nach gewaltsamen Auseinandersetzungen mit der Polizei in George Town

Acht Männer nach Zusammenstößen mit der Polizei in George Town festgenommen

Bei einer Auseinandersetzung mit der Polizei in einer Wohnanlage in George Town sind acht Männer festgenommen worden. Bei dem Vorfall in den späten Abendstunden des Vortags erlitten vier Beamte leichte Verletzungen. Die Behörden haben nun Ermittlungen wegen Landfriedensbruchs und Widerstands gegen die Staatsgewalt eingeleitet.

Die Unruhen begannen kurz vor 22 Uhr, als eine Gruppe von Verdächtigen nach einem Missverständnis angeblich Polizeibeamte attackierte. Als die Beamten die Männer in Richtung benachbarter Wohnhäuser verfolgten, mischten sich besorgte Anwohner ein, was die Lage weiter eskalieren ließ.

Vier Polizisten zogen sich bei der Konfrontation leichte Verletzungen zu. Später nahm die Polizei acht Männer im Alter zwischen 28 und 39 Jahren an verschiedenen Orten im Nordostbezirk fest.

Der Polizeichef von Penang, Datuk Azizee Ismail, und der Leiter der Nordost-Distriktpolizei, ACP Abdul Rozak Muhammad, bestätigten die Festnahmen. Alle acht Verdächtigen wurden heute dem Amtsgericht in George Town vorgeführt und für drei Tage bis zum 28. März in Untersuchungshaft genommen. Der Fall wird nach den Paragrafen 147 (Landfriedensbruch) und 353 (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) des Strafgesetzbuchs untersucht.

Die Behörden riefen die Öffentlichkeit dazu auf, keine unbestätigten Videos zu verbreiten oder über den Vorfall in den sozialen Medien zu spekulieren.

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Die acht festgenommenen Männer bleiben bis zum Abschluss der Ermittlungen in Gewahrsam. Die Polizei hat ihre Identitäten noch nicht bekannt gegeben, da das Verfahren läuft. Die Untersuchungshaft dauert bis zum 28. März an, um weitere Vernehmungen im Rahmen der Strafverfolgung zu ermöglichen.

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