Acht Männer plädieren auf "nicht schuldig" nach Angriff auf Polizisten in George Town
Lina SeidelAcht Männer plädieren auf "nicht schuldig" nach Angriff auf Polizisten in George Town
Acht Männer haben sich vor Gericht für nicht schuldig erklärt, drei Polizisten während einer Schlägerei in George Town verletzt zu haben. Der Vorfall ereignete sich am 25. März um 21:50 Uhr vor den Wohnungen des People's Housing Project (PPR) in der Jalan Sungai im Stadtteil Sungai Pinang. Die Beschuldigten erschienen nach ihrer vorläufigen Festnahme zur Ermittlungsunterstützung vor Gericht.
Der Streit begann, als vier Beamte einen verdächtigen Mann verfolgten, der in einen nahegelegenen Wohnkomplex floh. Ein Missverständnis zwischen der Polizei und mehreren Anwohnern eskalierte schnell zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung. Drei Polizisten – der Obergefreite S. Uvaneand (26), der Polizeimeister Muhammad Danial Danish Azlan (23) und der Obergefreite Muhammad Amzaruddin Fakhri Khuiruddin (30) – erlitten dabei leichte Verletzungen.
Die acht Beschuldigten sind Noor Nizar Shah Zainol Abidin (37), Muhammad Syafiq Mohd Nordin (28), Azwandy Azmi (38), Muhamad Aiqal Zulkifrey (28), Muhammad Firdaus Abdul Malik (34), Muhammad Razin Abdul Muthalib (34), Muhammad Syazwan Mohd Omar (30) und Low Jia Hui (26). Ihnen wird nach Paragraf 332 des Strafgesetzbuchs in Verbindung mit Paragraf 149 vorgeworfen, an der Tat beteiligt gewesen zu sein. Dies kann mit einer Höchststrafe von bis zu drei Jahren Haft, einer Geldstrafe oder beidem geahndet werden.
Das Gericht gewährte jedem der Männer gegen eine Kaution von 5.000 Malaysian Ringgit (RM) mit einem Bürgen die Freilassung auf Bewährung. Der 19. Mai wurde als Termin für die Vorlage der Unterlagen festgesetzt. Die Polizei hatte die acht Männer zuvor in Untersuchungshaft genommen, um die Ermittlungen voranzutreiben.
Das Verfahren wird nach der Aktenvorlage am 19. Mai mit weiteren rechtlichen Schritten fortgesetzt. Die verletzten Beamten wurden inzwischen wegen ihrer leichten Verletzungen behandelt. Die genauen Beweggründe für die Auseinandersetzung sind noch Gegenstand der Ermittlungen.






