Altersvorsorge-Reform 2025: Riester-Rente wird durch neues Kontenmodell ersetzt
Hannah RichterAltersvorsorge-Reform 2025: Riester-Rente wird durch neues Kontenmodell ersetzt
Deutschland reformiert sein System der Altersvorsorge: Ein neues Gesetz soll die Riester-Rente ablösen. Das Altersvorsorge-Reformgesetz führt ein neues Kontenmodell ein, das private Rentenansparungen stärken soll. Die Änderungen werden schrittweise umgesetzt – ab 2025 mit voller Wirkung ab 2027.
Ab dem 1. Januar 2025 erhalten Selbstständige Zugang zu staatlich geförderter Altersvorsorge. Zwei Gruppen kommen infrage: Personen ohne Pflichtversicherung sowie Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke in einem Angestelltenverhältnis. Auch Freiberufler und Unternehmer können unter bestimmten steuerlichen Voraussetzungen teilnehmen, etwa bei Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Tätigkeit.
Das neue Konto setzt auf Erträge aus dem Kapitalmarkt, bietet jedoch keine Garantien. Die Gebühren für die Standardvariante werden auf maximal 1 % gedeckelt, um die Kosten niedrig zu halten. Staatliche Zuschüsse sollen die Teilnahme attraktiv machen: Bis zu 360 Euro jährlich gibt es eine 50-prozentige Förderung, für Beträge bis 1.800 Euro 25 %. Damit steigt die maximale jährliche Förderung auf 540 Euro.
Eltern erhalten zusätzliche Unterstützung: Der Staat stockt jährliche Einzahlungen von bis zu 300 Euro um 100 % auf. Ziel der Reform ist es, mehr Selbstständige zur privaten Altersvorsorge zu motivieren. Alle Neuerungen treten bis zum 1. Januar 2027 vollständig in Kraft.
Die Riester-Rente wird damit durch eine leistungsorientierte Sparoption ersetzt. Selbstständige – auch bisher Ausgeschlossene – haben künftig Anspruch auf Förderung. Das neue System soll die private Altersvorsorge ausweiten, die Gebühren begrenzen und staatliche Anreize schaffen.






