Arbeitszeitobergrenze kommt – aber erst nach digitaler Zeiterfassung
Hannah RichterArbeitszeitobergrenze kommt – aber erst nach digitaler Zeiterfassung
Die deutsche Koalitionsregierung hat sich auf die Einführung einer wöchentlichen Obergrenze für Arbeitszeiten geeinigt – allerdings nur unter der Voraussetzung, dass zuvor eine digitale Zeiterfassung eingeführt wird. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf betonte, dass die elektronische Erfassung der Arbeitszeiten Vorrang vor etwaigen Anpassungen der Höchstgrenzen habe. Der Schritt folgt einer EU-Richtlinie und zielt darauf ab, Flexibilität mit dem Schutz der Arbeitnehmer in Einklang zu bringen.
SPD, CDU und CSU hatten in ihrem Koalitionsvertrag bereits eine wöchentliche Höchstarbeitszeit verankert. Klüssendorf bestand jedoch darauf, dass eine digitale Überwachung unverzichtbar sei, um zu verhindern, dass Arbeitgeber einseitig die Arbeitszeiten ausdehnen. Eine solche Erfassung stärke sogar die Rechte der Beschäftigten, da sie für Transparenz sorge, argumentierte er.
Die regierenden Parteien verpflichteten sich zudem, die elektronische Zeiterfassung zu vereinfachen und sahen dabei besondere Übergangsregelungen für kleine und mittlere Unternehmen vor. Zwar befürwortet die SPD flexible Arbeitsmodelle, machte aber deutlich, dass Änderungen keinesfalls zu einer Schwächung bestehender Arbeitsschutzbestimmungen führen dürften.
EU-Vorgaben schreiben bereits digitale Arbeitszeiterfassungen vor, und die deutsche Koalition hat sich nun verpflichtet, diese umzusetzen. Klüssendorf bezeichnete das Thema als Priorität und signalisierte, dass die Umsetzung zeitnah vorangetrieben werde.
Die Vereinbarung knüpft die wöchentliche Arbeitszeitobergrenze an die digitale Erfassung und stellt so die Einhaltung der EU-Regeln sicher. Kleine Betriebe erhalten zusätzliche Zeit zur Anpassung, während Arbeitnehmer klarere Schutzmechanismen gegen überlange Arbeitszeiten erhalten. Im nächsten Schritt wird sich die Regierung auf die Einführung des neuen Systems konzentrieren.






