Armenische Demonstration in Tiflis abgesagt – Behörden verweigern Genehmigung vor türkischer Botschaft
Emil LangeArmenische Demonstration in Tiflis abgesagt – Behörden verweigern Genehmigung vor türkischer Botschaft
Die armenische Gemeinschaft in Georgien hat eine geplante Demonstration in Tiflis abgesagt, nachdem die Behörden die Genehmigung für eine Kundgebung in der Nähe der türkischen Botschaft verweigert hatten. Die Veranstaltung sollte am Freitag an den Völkermord an den Armeniern erinnern. Die Behörden beriefen sich auf rechtliche Bedenken, doch die Organisatoren bezeichneten die Begründung als unklar und nicht vereinbar mit der bisherigen Praxis.
Das Innenministerium hatte der Gruppe zunächst mitgeteilt, dass die Kundgebung am gewünschten Ort aufgrund möglicher Rechtsverstöße nicht stattfinden könne. Dabei verwies es auf das georgische Versammlungsgesetz, das Protestrechte mit den Interessen der Anwohner abwägen verlange. Das Ministerium schlug vor, die Veranstaltung zu verlegen, nannte jedoch keinen konkreten Alternativstandort.
Die Organisatoren hatten eine schriftliche Bestätigung der Absage beantragt, sahen sich jedoch mit Verzögerungen und mangelnder Abstimmung zwischen den Behörden konfrontiert. Sie wiesen darauf hin, dass ähnliche Versammlungen in den vergangenen zwei Jahrzehnten ohne Probleme vor der Botschaft stattgefunden hätten. Verärgert über die fehlende Transparenz entschied sich die Gruppe, die Demonstration vollständig abzusagen, und bestand darauf, dass es ein Prinzip sei, die Kundgebung an der Botschaft abzuhalten.
Unterdessen genehmigte das Ministerium für denselben Tag einen separaten Fackelzug, bei dem die Teilnehmer von der U-Bahn-Station Isani zur Surb-Etschmiadzin-Kirche marschieren dürfen. Allerdings betonte es, dass sich alle Beteiligten auf den Gehwegen bewegen müssten. Die Auflagen entsprechen den im Dezember 2025 verschärften Protestgesetzen, die eine polizeiliche Anmeldung für Demonstrationen in ausgewiesenen Zonen vorschreiben.
Die Absage folgt auf neue Demonstrationsregelungen, die von der regierenden Partei Georgischer Traum eingeführt wurden. Während eine Veranstaltung erlaubt wurde, blockierten die Behörden eine andere – ohne Kompromiss für die Organisatoren. Die Entscheidung unterstreicht die anhaltenden Spannungen zwischen Versammlungsfreiheit und staatlicher Aufsicht in Georgien.






