Armenisches Gericht verbietet Dokumentarfilm über Unabhängigkeitserklärung
Lina SeidelArmenisches Gericht verbietet Dokumentarfilm über Unabhängigkeitserklärung
Ein Gericht in Jerewan hat die Aufführung und Verbreitung des Dokumentarfilms "Unser Weg in die Unabhängigkeit" verboten. Das am 27. März 2025 ergangene Urteil untersagt dem Regisseur Tigran Paskewitschjan, den Film in irgendeinem Format zu zeigen oder zu verbreiten. Die Entscheidung folgt auf einen Rechtsstreit mit dem armenischen "Öffentlichen Fernsehen" (Public TV), das die exklusiven Rechte an der Produktion hält.
Der Dokumentarfilm entstand 2020 anlässlich des 30. Jahrestags der Unabhängigkeitserklärung Armeniens, die am 23. August 1990 verabschiedet wurde. Paskewitschjans Firma hatte im Juli desselben Jahres einen Vertrag mit "Public TV" unterzeichnet, der alle Nutzungsrechte an den Sender übertrug. Dennoch wurde der Film nach seiner Fertigstellung weder ausgestrahlt noch veröffentlicht.
Im Mai 2025 zeigte Paskewitschjan den Dokumentarfilm ohne Genehmigung, woraufhin "Public TV" rechtliche Schritte einleitete. Während des Prozesses argumentierte er, er habe versucht, mit dem Senderdirektor über den Status des Films zu sprechen, aber keine Antwort erhalten. Das Gericht entschied schließlich gegen ihn und verurteilte ihn zur Zahlung von 40.000 Dram (umgerechnet etwa 100 US-Dollar) für die Prozesskosten des ersten Verfahrens.
Trotz des Verbots kündigte Paskewitschjan an, den Film weiterhin in alternativen Formaten zugänglich zu machen. Der Fall spielt sich vor dem Hintergrund einer breiteren Debatte in Armenien über die Bezüge zur Unabhängigkeitserklärung in der Verfassung des Landes ab. Bisher gibt es jedoch keine öffentlichen Stellungnahmen zu möglichen Änderungen oder der Streichung dieser Verweise nach den jüngsten politischen Verschiebungen.
Das Urteil verhindert, dass Paskewitschjan "Unser Weg in die Unabhängigkeit" in irgendeiner Form nutzt. Der Filmemacher bleibt entschlossen, den Dokumentarfilm zu verbreiten, während "Public TV" die volle Kontrolle über seine Verteilung behält. Die Entscheidung trägt zu den anhaltenden Diskussionen über die verfassungsrechtlichen Bezüge zur Unabhängigkeitserklärung Armeniens bei.






