Beinahe-Crash zwischen Hubschrauber und Passagierjet erschüttert Kalifornien
Hannah RichterBeinahe-Crash zwischen Hubschrauber und Passagierjet erschüttert Kalifornien
Beinahe-Zusammenstoß zwischen Hubschrauber und Passagierflugzeug in Kalifornien unter Untersuchung
In Kalifornien wird derzeit ein gefährlicher Beinahe-Zusammenstoß zwischen einem Hubschrauber und einem Passagierflugzeug untersucht. Der Vorfall ereignete sich am Dienstagabend am John-Wayne-Flughafen im Orange County, als ein Sikorsky Black Hawk einem Flug der Fluggesellschaft United Airlines bedrohlich nahe kam. Die Behörden prüfen nun die Umstände, die zu dieser riskanten Situation führten.
Gegen 20:40 Uhr kreuzte der Black-Hawk-Hubschrauber die Flugbahn von United-Airlines-Flug 589. Die beiden Maschinen näherten sich dabei unzulässig stark an, woraufhin die US-Luftfahrtbehörde FAA umgehend eine Überprüfung einleitete. Es handelt sich um den jüngsten Vorfall in einer Reihe ähnlicher Zwischenfälle mit Hubschraubern und Verkehrsflugzeugen.
Nur wenige Tage vor diesem Ereignis hatte die FAA bereits die Nutzung visueller Trennungsverfahren zwischen Flugzeugen und Hubschraubern in der Nähe stark frequentierter Flughäfen ausgesetzt. Die Maßnahme sollte die Risiken im dicht beflogenen Luftraum verringern. Dennoch kam es zu dem Beinahe-Unfall.
Aufzeichnungen zeigen, dass es in den vergangenen zwei Jahren zwei vergleichbare Vorfälle gab. Am 27. Februar 2026 entgingen ein Polizeihubschrauber und ein American-Airlines-A320 am Flughafen San Antonio nur knapp einer Kollision. Bereits wenige Tage später, am 2. März 2026, gab es am Hollywood-Burbank-Flughafen einen weiteren Beinahe-Zusammenstoß – diesmal zwischen einem Hubschrauber und einer Beechcraft Model 99.
Die FAA untersucht weiterhin den jüngsten Vorfall und konzentriert sich dabei darauf, wie der Hubschrauber in die Flugbahn des Verkehrsjets geraten konnte. Angesichts mehrerer dokumentierter Beinahe-Unfälle in den letzten Jahren könnten weitere Sicherheitsanpassungen folgen. Ziel der Ermittlungen ist es, künftige Risiken im gemeinsamen Luftraum zu verhindern.






