Berliner Gastronom wegen Drohungen und Steuerhinterziehung zu Haft verurteilt
Emil LangeBerliner Gastronom wegen Drohungen und Steuerhinterziehung zu Haft verurteilt
Ein 37-jähriger Mann aus Berlin ist zu einer einjährigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn der Bedrohung mehrerer Personen durch E-Mails und Briefe schuldig, darunter Polizisten und Justizbeamte. Zudem wurde ihm Steuerhinterziehung in Zusammenhang mit seinen Gastronomiebetrieben in Niedersachsen vorgeworfen.
Im Mittelpunkt des Prozesses standen 20 Briefe und E-Mails, die zwischen Juli 2020 und November 2024 verschickt worden waren. Diese enthielten grobe Beleidigungen sowie gewalttätige Drohungen, darunter Brandanschläge und Erschießungen. Der Angeklagte behauptete, er habe keine Konflikte mit Behörden, doch das Gericht wies seine Aussagen zurück.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihn wegen sechs Steuerdelikten angeklagt, bei denen es um rund 220.000 Euro unbezahlter Steuern aus einem Imbiss in Edemissen und einem Restaurant in Ilsede ging. Gegen diese Vorwürfe war zuvor kein rechtliches Vorgehen eingeleitet worden. Die Vorgeschichte des Mannes mit ähnlichen Straftaten – trotz früherer Geldstrafen – spielte bei der Urteilsfindung eine entscheidende Rolle.
Das Gericht lehnte eine Bewährungsstrafe ab und begründete dies mit einer fehlenden positiven Sozialprognose. Die wiederholten Straftaten und das Ausbleiben von Reue beeinflussten die Entscheidung maßgeblich. Das Urteil entsprach weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten.
Die Verurteilung umfasst sowohl die Bedrohungen als auch die Steuerhinterziehung. Aufgrund der Vorstrafen und des anhaltenden Fehlverhaltens des Angeklagten wurde eine feste Haftstrafe verhängt. Über weitere rechtliche Schritte nach dem Urteil wurde bisher nicht berichtet.






