Berliner Gericht bestätigt Entzug der Staatsbürgerschaft wegen Hamas-Posts auf Instagram
Mila VoigtBerliner Gericht bestätigt Entzug der Staatsbürgerschaft wegen Hamas-Posts auf Instagram
Ein Berliner Gericht hat die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft von Abdallah A. bestätigt, nachdem Behörden festgestellt hatten, dass er während seines Einbürgerungsverfahrens falsche Angaben gemacht hatte. Die Entscheidung fällt nur zwei Monate, nachdem ihm im September 2025 die Staatsangehörigkeit verliehen worden war. Den Anstoß gaben zwei Instagram-Posts, die nach Auffassung der Behörden Sympathie für die Hamas erkennen ließen.
Abdallah A. hatte im September 2025 die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Bereits im November entzog ihm das Landesamt für Einwanderung (LEA) in Berlin die Staatsangehörigkeit wieder. Der Schritt folgte einer Prüfung zweier Beiträge in sozialen Medien.
In einem der Posts waren zwei Männer in guerillatypischer Kleidung zu sehen, die das Gericht später als Hamas-Kämpfer identifizierte. Ein weiterer Beitrag zeigte Scheich Ahmad Yassin, den geistigen Führer der Organisation, begleitet von einem Herz-Symbol. Die Behörden werteten dies als Ausdruck der Unterstützung für die Gruppe.
Abdallah A. wehrte sich gegen den Entzug mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin (VG Berlin). Das Gericht wies seinen Antrag zurück und begründete dies damit, dass seine Posts im Widerspruch zu den historischen Verantwortungen Deutschlands stünden. Zudem habe er die Behörden während des Einbürgerungsverfahrens getäuscht.
Sein Anwalt kündigte an, gegen die Eilentscheidung vor einem höheren Gericht Berufung einlegen zu wollen.
Bis auf Weiteres bleibt Abdallah A. damit staatenlos. Der Fall zeigt, wie Aktivitäten in sozialen Medien sich auf Einbürgerungsverfahren und den rechtlichen Status auswirken können. Weitere Rechtsmittel könnten das Verfahren in den kommenden Monaten in die Länge ziehen.






