27 March 2026, 20:01

Berliner Gericht warnt Apotheken vor riskanten Online-Kooperationen mit Medikamentenplattformen

Blauer Hintergrund mit weißtem Text und Logo mit der Aufschrift "19 Millionen Amerikaner werden schätzlich 400 US-Dollar pro Jahr an Arzneikosten sparen".

Berliner Gericht warnt Apotheken vor riskanten Online-Kooperationen mit Medikamentenplattformen

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin II hat Bedenken hinsichtlich der Zusammenarbeit von Apotheken mit Online-Plattformen aufgeworfen. Die Entscheidung unterstreicht die rechtlichen Risiken, wenn solche Plattformen verschreibungspflichtige Medikamente bewerben. Unterdessen hat die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) betont, dass solche Kooperationen häufig gegen Werberegeln verstoßen.

Das Berliner Gericht entschied, dass Apotheken für unzulässige Werbung durch digitale Plattformen haftbar gemacht werden können. Dieses Urteil steht im Einklang mit der Position der KVNO, wonach Apotheken Partnerschaften vermeiden müssen, die Patienten gezielt zu bestimmten Anbietern lenken. Ein solches Vorgehen untergrabe, so die Argumentation, den Grundsatz der freien Apothekenwahl.

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Die KVNO verwies zudem auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs im Fall Bloomwell, das bestätigte, dass Werbeverbote auch dann gelten, wenn Plattformen nicht einzelne Produkte, sondern Medikamentenkategorien bewerben. Dazu zählen auch Online-Dienste wie DoktorABC, bei denen Patienten nach dem Ausfüllen von Fragebögen Arzneimittel auswählen. Die KVNO betonte, dass Apotheken unabhängig davon, ob sie die Plattformen selbst betreiben, für Verstöße verantwortlich bleiben.

Schon ein Jahr zuvor war das Landgericht Frankfurt in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zu DoktorABC zu einer anderen Einschätzung gelangt. Dennoch besteht die KVNO nun darauf, dass die aktuelle Werbung für Medikamente – einschließlich medizinischem Cannabis – größtenteils rechtswidrig bleibt. Selbst indirekte Bewerbung, etwa durch die Ansprache bestimmter Krankheitsbilder ohne Nennung konkreter Präparate, verstoße gegen geltende Vorschriften.

Das Berliner Urteil verstärkt die rechtliche Unsicherheit für Apotheken, die mit digitalen Plattformen zusammenarbeiten. Die Warnungen der KVNO deuten darauf hin, dass künftig mit einer strengeren Durchsetzung der Werberegeln zu rechnen ist. Apotheken könnten nun einer verstärkten Prüfung ihrer Kooperationen mit Online-Rezeptdiensten unterzogen werden.

Quelle