29 June 2026, 22:00

Berliner Grünen wollen Tattoo-Verbot für Polizei und Beamte lockern

Grüne fordern, dass Polizisten Tattoos im Kopf zeigen dürfen

Berliner Grünen wollen Tattoo-Verbot für Polizei und Beamte lockern

Die Berliner Grünen schlagen Lockerung der Tattoo-Regeln für Polizei und kommunale Beschäftigte vor

Die Berliner Grünen haben eine Reform der strengen Tattoo-Vorgaben für Polizeibeamte und städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angestoßen. Mit einem entsprechenden Antrag wollen sie die Dienstvorschrift 350 BE ändern, die sichtbare Tattoos derzeit verbietet. Die Partei argumentiert, die bestehenden Regelungen seien veraltet und schlossen qualifizierte Bewerber:innen ohne sachlichen Grund vom öffentlichen Dienst aus.

Nach der aktuellen Verordnung müssen Polizeikräfte alle Tattoos bedecken – etwa durch langärmlige Kleidung, falls sie Tätowierungen an den Armen haben. Zudem gilt die sogenannte „Mützenpflicht“, die Beamte zum Tragen von Kopfbedeckungen im Dienst verpflichtet. Ausnahmen gibt es lediglich für Tattoos, die demokratiefeindliche Botschaften transportieren, obszöne Darstellungen zeigen oder Gewalt verherrlichen; diese bleiben weiterhin strikt untersagt.

Die Grünen fordern nun, diese Einschränkungen aufzuheben und Tattoos an Händen, Waden, Kopf und Hals zu erlauben. Vasili Franco, innenpolitischer Sprecher der Partei, kritisierte die Regelungen als „im letzten Jahrhundert stecken geblieben“. Die Fraktion drängt auf eine zügige Umsetzung des Vorhabens.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte bereits in der Vergangenheit entschieden, dass Tattoos allein kein Ausschlusskriterium für Polizeibewerber:innen sein dürfen. Nun prüft die Senatsverwaltung von Innensenatorin Iris Spranger (SPD) die Dienstvorschrift – einen konkreten Zeitplan für eine Entscheidung gibt es jedoch noch nicht.

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Falls der Antrag angenommen wird, dürften Beamte künftig Tattoos auch an stärker sichtbaren Körperstellen zeigen. Zudem wollen die Grünen die Mützenpflicht abschaffen, um der Polizei mehr Freiheit in ihrem Erscheinungsbild zu ermöglichen. Die Überprüfung der Regelungen läuft noch; wann eine Umsetzung erfolgen könnte, steht derzeit nicht fest.

Quelle