Berliner Psychotherapeut:innen protestieren gegen geplante Honorarkürzungen von 4,5 Prozent
Hannah RichterBerliner Psychotherapeut:innen protestieren gegen geplante Honorarkürzungen von 4,5 Prozent
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind in Berlin auf die Straße gegangen, um gegen geplante Honorarkürzungen zu protestieren. Die um 4,5 Prozent reduzierten Erstattungssätze, die ab dem 1. April in Kraft treten sollen, haben unter Fachleuten Empörung ausgelöst. Die Veranstalter warnen, dass die Änderungen die Patientenversorgung verschlechtern und langfristig die Gesundheitskosten in die Höhe treiben werden.
An der Demonstration nahmen zu Spitzenzeiten etwa 1.000 Menschen teil, offiziell registriert wurden 500 Teilnehmende. Die Protestierenden hielten Schilder mit Aufschriften wie "4,5 % Kürzung = 100 % falsch berechnet" und "Weniger Psychotherapie heute = höhere Kosten morgen". Zu den Rednerinnen zählten die Politikerin Ricarda Lang (Bündnis 90/Die Grünen) und Heidi Reichinnek von der Linken.
Die Kürzungen wurden vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossen, dem Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der gesetzlichen Krankenkassen angehören. Die KBV, die Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeutinnen vertritt, stimmte jedoch gegen den Beschluss. Sie hat inzwischen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Eilanträge eingereicht, um die Kürzungen vorläufig zu stoppen.
Zudem hat die KBV öffentlich vor der Verfassungswidrigkeit der Kürzungen gewarnt, Petitionen organisiert und wirtschaftliche Analysen zu den Folgen erstellt. Unterdessen fordert das Aktionsbündnis Psychotherapie eine vollständige Rücknahme der Entscheidung. Das Bundesgesundheitsministerium unter Leitung von Ministerin Nina Warken (CDU) hat bis Mitte Mai Zeit, einzugreifen und die Kürzungen zu verhindern.
Sollten die juristischen oder politischen Bemühungen scheitern, treten die Honorarkürzungen planmäßig am 1. April in Kraft. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten argumentieren, dass die Kürzungen den Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen erschweren werden. Die weitere Entwicklung hängt nun von den Gerichten und den nächsten Schritten des Gesundheitsministeriums ab.






