Brandanschläge in Leibertingen: 23-Jähriger wegen versuchten Mordes vor Gericht
Emil LangeBrandanschläge in Leibertingen: 23-Jähriger wegen versuchten Mordes vor Gericht
Ein 23-jähriger Mann, Tobias K., muss sich derzeit vor dem Landgericht Hechingen wegen versuchten Mordes verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im vergangenen Oktober in Leibertingen eine Serie von Brandanschlägen mit Molotowcocktails verübt zu haben – unter anderem gegen einen ehemaligen AfD-Politiker sowie Einsatzkräfte. Der Fall wirft Fragen nach politisch motivierter Gewalt auf.
Im Mittelpunkt des Prozesses stehen die Ereignisse von Oktober, als Tobias K. einräumte, mehrere Molotowcocktails gezündet zu haben. Sein erstes Ziel war das Haus des Unternehmers und früheren AfD-Kommunalpolitikers Michael K., wo er das Auto von dessen Lebensgefährtin in Brand setzte. Gegenüber den Ermittlern gab Tobias K. an, nach dem Anblick von AfD-Parolen auf einem Fahrzeug gehandelt zu haben, die er als provokativ empfand.
Doch die Angriffe endeten nicht dort. Die Anklage geht davon aus, dass er anschließend einen weiteren Brandsatz auf ein Wohngebäude warf, in dem sechs Menschen schliefen. Kurz darauf soll er einen Molotowcocktail auf Polizisten und Feuerwehrleute geschleudert haben, die zum Einsatzort geeilt waren.
Die Behörden vermuten ein linksextremistisches Motiv hinter den Taten. Die Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart geht davon aus, dass Tobias K. allein handelte – obwohl er Mitglied der Linkspartei ist, wie er selbst einräumte. Er betonte jedoch, nicht aktiv in der Parteiarbeit tätig gewesen zu sein.
Laut vorliegenden Berichten wurden in Baden-Württemberg seit 2020 keine vergleichbaren Molotowcocktail-Anschläge durch linksextremistische Täter offiziell registriert.
Das Gericht hat vier Verhandlungstage angesetzt, um die Beweislage zu prüfen, bevor Mitte April ein Urteil erwartet wird. Tobias K. sieht sich mit dem Vorwurf des versuchten Mordes konfrontiert; die Staatsanwaltschaft argumentiert, seine Taten seien von politischem Extremismus getrieben. Die Entscheidung wird zeigen, ob es sich um Einzeltaten handelte oder um Teil eines größeren Gewaltmusters.






