24 March 2026, 20:02

Buchhandlung verklagt Kulturminister nach Ausschluss vom Deutschen Buchhandlungspreis

Schwarzes Gesetzbuch mit goldenem Krone auf weißem Cover, Text und Logo sichtbar.

Buchhandlung verklagt Kulturminister nach Ausschluss vom Deutschen Buchhandlungspreis

Berliner Buchhandlung klagt gegen Kulturminister Wolfram Weimer nach Ausschluss von renommiertem Preis

Die linksalternative Fachbuchhandlung Zur schwankenden Weltkugel geht rechtlich gegen Deutschlands Kulturminister Wolfram Weimer vor, nachdem sie von der Shortlist des Deutschen Buchhandlungspreises gestrichen wurde. Als Begründung wurde ein angeblicher Bezug zu Extremismus genannt. Die Betreiber des Ladens haben nun einen Eilantrag eingereicht, um Weimers Entscheidung und seine öffentlichen Äußerungen anzufechten.

Der Streit begann, als Weimer die Buchhandlung von der Verleihung des Deutschen Buchhandlungspreises 2025 ausschloss – mit Verweis auf "verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse". Zur schwankenden Weltkugel, 2002 als Teil des linkspolitischen Schwarze Risse-Kollektivs gegründet, spezialisiert sich auf Politik, Philosophie und Belletristik. Konkrete Bücher, Veranstaltungen oder Projekte, die den Ausschluss begründen würden, wurden jedoch nicht öffentlich benannt.

In einem Interview mit der Zeit erklärte Weimer, steuerfinanzierte Preise dürften keine "politischen Extremisten" unterstützen. Die Buchhändler forderten ihn daraufhin auf, seine Aussage zurückzunehmen – vergeblich. Daraufhin reichten sie beim Verwaltungsgericht Berlin einen Eilantrag (Aktenzeichen: VG 6 L 229/26) ein, um zu verhindern, dass die Regierung sie als extremistisch einstuft.

Ein Sprecher Weimers verteidigte dessen Recht auf solche Stellungnahmen und argumentierte, Amtsträger müssten in solchen Fragen Meinungsfreiheit genießen. Das Gericht bestätigte den Eingang des Antrags, ein Termin für eine Entscheidung steht jedoch noch aus.

Im Mittelpunkt der rechtlichen Auseinandersetzung stehen Weimers Ausschluss der Buchhandlung sowie seine öffentlichen Kommentare. Das Gericht muss nun klären, ob die Regierung das Unternehmen ohne weitere Begründung als extremistisch brandmarken darf. Eine Entscheidung steht noch aus, wann sie fallen wird, ist jedoch ungewiss.

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