Bundesgerichtshof entscheidet über Schufa-Transparenz bei Bonitätsbewertungen
Lina SeidelBundesgerichtshof entscheidet über Schufa-Transparenz bei Bonitätsbewertungen
Ein Rechtsstreit um die Transparenz von Bonitätsbewertungen hat nun den Bundesgerichtshof erreicht. Fünf Privatpersonen haben die aktuellen Auskünfte der Schufa angefochten und argumentieren, dass diese nicht ausreichend detailliert seien. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, wie viele Informationen Verbraucher über automatisierte Entscheidungen erhalten sollten, die ihre Kreditwürdigkeit beeinflussen.
Der Konflikt nahm seinen Anfang, als das Oberlandesgericht Dresden entschied, dass die bisherigen Auskünfte der Schufa unzureichend seien. Verbraucher hatten mehr Klarheit darüber gefordert, wie ihre Bonitätswerte berechnet werden. Als Reaktion führte die Schufa im März 2023 ein neues Scoring-Modell ein, das eine standardisierte Skala von 100 bis 999 sowie zwölf definierte Kriterien umfasst. Dieses Modell soll mehr Transparenz bieten, indem es zeigt, welche Faktoren die individuellen Bewertungen beeinflussen.
Nun muss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden, ob die Auskünfte der Schufa den Transparenzanforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) genügen. Das Urteil wird festlegen, wie detailliert die an Verbraucher übermittelten Datensätze sein müssen. Die Schufa hat angekündigt, das neue System bis Ende 2028 vollständig umzusetzen.
Die Entscheidung des Gerichts könnte richtungsweisend für datengestützte Bewertungen in ganz Deutschland sein. Sie wird die Pflichten bei automatisierten Entscheidungsverfahren nach der DSGVO klären. Künftige Bonitätsprüfungen könnten dadurch zu mehr Transparenz verpflichtet werden.






