Champions-League-Drama: Südkorea verliert Austragungsrecht an Thailand
Hannah RichterChampions-League-Drama: Südkorea verliert Austragungsrecht an Thailand
Die Volleyball-Champions-League der Frauen 2026 wurde von Südkorea nach Thailand verlegt. Der Asiatische Volleyballverband (AVC) entzog Korea die Austragungsrechte, nachdem bei den Vorbereitungen gravierende strukturelle Mängel festgestellt worden waren. Die Entscheidung zwingt das südkoreanische Team, unerwartete Kosten für die Teilnahme am Turnier in Bangkok zu tragen.
Der AVC gab die Verlegung nach einer Überprüfung der Vorbereitungen in Incheon bekannt. Dabei stellte sich heraus, dass das lokale Organisationskomitee, geleitet von der Firma H&L Partners, versäumt hatte, grundlegende Infrastruktur zu sichern. Wesentliche Anforderungen wie Unterkünfte, Transport und Wettkampfstätten waren weiterhin unbestätigt geblieben.
In der Folge verweigerte der AVC die Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten für die südkoreanische Mannschaft. Die V-League-Meister, die eigentlich als Gastgeber fungieren sollten, müssen nun ihre Teilnahme in Bangkok selbst finanzieren. Die Champions League bleibt der bedeutendste Vereinswettbewerb Asiens, an dem die Sieger aus Korea, Japan, China, Thailand und den Philippinen teilnehmen.
Das Preisgeld für das siegreiche Team beträgt 20.000 US-Dollar – ein Bruchteil der 1,5 Millionen US-Dollar, die in der East Asia Super League im Basketball ausgeschüttet werden. Der AVC gab keine weiteren Details zum Auswahlverfahren für künftige Gastgeber oder zu den Gründen für frühere Verlegungen von Austragungsorten bekannt.
Das Turnier wird wie geplant in Bangkok stattfinden, allerdings ohne finanzielle Unterstützung für die koreanischen Teilnehmer. Teams aus ganz Asien werden weiterhin um den Titel kämpfen, doch der Wechsel des Austragungsorts unterstreicht die Herausforderungen bei der Organisation großer regionaler Veranstaltungen. Die Entscheidung des AVC betont, wie entscheidend es ist, logistische Standards zu erfüllen, bevor Austragungsrechte vergeben werden.






