Datenschützerin warnt vor Berliner Überwachungsgesetzen und schwachem Informationsfreiheitsrecht
Mila VoigtDatenschützerin warnt vor Berliner Überwachungsgesetzen und schwachem Informationsfreiheitsrecht
Berlins Datenschutzbeauftragte übt scharfe Kritik an aktuellen Gesetzesänderungen
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Meike Kamp, hat massive Bedenken gegen jüngste rechtliche Reformen in der Hauptstadt erhoben. Sie kritisierte die Abschwächung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) sowie die Ausweitung der Überwachungsbefugnisse der Polizei.
Im März 2026 hatte die Berliner Mitte-links-Koalition aus SPD und CDU Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz durchgesetzt. Die Novelle führte weitreichende neue Ablehnungsgründe für öffentliche Informationsanfragen ein. Ganze Kategorien von Informationen – darunter solche zu kritischer Infrastruktur oder zum Zivilschutz – wurden von der Offenlegung ausgenommen.
Kamp bezeichnete das verwässerte IFG als „keine gute Gesetzgebung“. Zudem warnte sie vor dem neuen Polizeigesetz, das der Polizei umfassende Überwachungskompetenzen einräumt. „Nicht jede technisch mögliche Form der Überwachung ist auch rechtmäßig“, betonte sie.
Ihr Büro sei bei den zentralen Reformen der Berliner Polizei- und Verfassungsschutzgesetze nicht frühzeitig genug einbezogen worden. Über die Hauptstadt hinaus verwies Kamp auf ähnliche Rückschritte in Schleswig-Holstein, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern. Zudem kritisierte sie Mängel im Entwurf für ein Mietwohnungsregister in Berlin.
Die Änderungen sind in Berlin bereits in Kraft getreten. Andere Bundesländer ziehen nun vergleichbare Einschränkungen in Betracht. Die Reformen begrenzen den öffentlichen Zugang zu Informationen und erweitern gleichzeitig die Überwachungsbefugnisse des Staates.
