Demokraten klagen gegen IRS wegen umstrittenem Datenaustausch mit ICE
Demokratische Abgeordnete haben eine rechtliche Stellungnahme eingereicht, mit der sie gegen das Finanzamt (IRS) wegen einer Datenweitergabe-Vereinbarung mit der Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE) vorgehen. Die im vergangenen Jahr unterzeichnete Vereinbarung hat Bedenken hinsichtlich Verletzungen der Privatsphäre und des Missbrauchs von Steuerzahlerdaten geweckt. Die Abgeordneten argumentieren, dass das Abkommen gegen Bundesrecht verstößt und das öffentliche Vertrauen in das Steuersystem untergräbt.
Im Mittelpunkt des Streits steht ein Memorandum of Understanding (MoU) zwischen dem IRS und dem ICE. Im Rahmen dieser Vereinbarung hatte das ICE fast 1,3 Millionen Steuerakten angefordert, was zu über 47.000 Übereinstimmungen führte. Eine Bundesrichterin urteilte später, dass das IRS durch die unrechtmäßige Weitergabe großer Teile der Daten gegen die Bedingungen der Vereinbarung – und möglicherweise gegen Bundesdatenschutzgesetze – verstoßen habe.
In einem separaten Fall blockierte im vergangenen Monat ein Richter in Massachusetts das ICE daran, Steuerzahlerdaten zu nutzen, die über das IRS beschafft worden waren. Unterdessen stellte Richterin Colleen Kollar-Kotelly fest, dass das IRS in der Handhabung der Daten etwa 42.695 Mal gegen Bundesrecht verstoßen habe. Die von den Senatoren Catherine Cortez Masto und Alex Padilla sowie den Abgeordneten Adriano Espaillat, Linda T. Sánchez und Jimmy Gomez angeführte Stellungnahme wirft dem IRS zudem vor, gegen den Administrative Procedure Act verstoßen zu haben.
Kritiker bemängeln, dass das MoU die Autorität des Kongresses untergräbt und gegen Abschnitt 6103 des Bundessteuergesetzes verstößt, der die Vertraulichkeit von Steuerzahlerdaten schützt. In der Stellungnahme wird gewarnt, dass eine solche Datenweitergabe die freiwillige Steuererklärung verringern und dem Staat Einnahmen kosten könnte.
Die rechtliche Auseinandersetzung geht nun vor das Berufungsgericht in Washington, D.C., das ein Urteil überprüft, das dem IRS untersagt, Steuerzahleradressen an das ICE weiterzugeben. Sollte die Entscheidung bestätigt werden, könnte dies die Art und Weise einschränken, wie Bundesbehörden sensible Finanzdaten austauschen. Das Ergebnis könnte zudem die künftige Durchsetzung von Datenschutzbestimmungen im Steuerrecht prägen.






