Deutsche Wohnen zahlt nur 900.000 Euro statt 14,5 Millionen DSGVO-Strafe
Mila VoigtDeutsche Wohnen zahlt nur 900.000 Euro statt 14,5 Millionen DSGVO-Strafe
Deutsche Wohnen: DSGVO-Strafe von 14,5 Millionen auf 900.000 Euro reduziert
Das Landgericht Berlin hat die gegen die Deutsche Wohnen verhängte DSGVO-Strafe von ursprünglich 14,5 Millionen Euro auf 900.000 Euro herabgesetzt. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die unterlassene Löschung veralteter Mieterdaten zwischen Mai 2018 und März 2019. Eine endgültige Entscheidung bleibt jedoch ungewiss, da weitere Rechtsmittel möglich sind.
Der Rechtsstreit hatte begonnen, als die Berliner Datenschutzbehörde bei Routinekontrollen 15 Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen feststellte. Die Deutsche Wohnen hatte Mieterdaten länger als erlaubt gespeichert und damit gegen die DSGVO verstoßen. Das Unternehmen berief sich darauf, steuerrechtliche und Geldwäschevorschriften einhalten zu müssen, räumte jedoch Verzögerungen bei der Aktualisierung seines Archivierungssystems ein.
2023 wurde der Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Dieser entschied, dass Behörden auch dann Bußgelder verhängen dürfen, wenn kein einzelner Verantwortlicher benannt werden kann. Damit ebnete der EuGH dem Berliner Gericht den Weg für eine Neubewertung der Strafe.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte zunächst eine Strafe in Höhe von 7,3 Millionen Euro gefordert. Das Gericht setzte den Betrag schließlich auf 900.000 Euro herab. Die Deutsche Wohnen betonte, sie habe inzwischen den Datenschutz verbessert und in die Modernisierung ihrer Systeme investiert.
Die Entscheidung bedeutet eine erhebliche Reduzierung der ursprünglichen Strafe, doch das Verfahren könnte noch nicht abgeschlossen sein. Die Deutsche Wohnen muss weiterhin mit möglichen weiteren Rechtsmitteln rechnen. Vorerst setzt das Urteil jedoch einen Präzedenzfall dafür, wie DSGVO-Strafen in ähnlichen Fällen angewendet werden.






