Edmund Nüsperli: Der vergessene Kämpfer für Schweizer Arbeitsschutz im 19. Jahrhundert
Lina SeidelEdmund Nüsperli: Der vergessene Kämpfer für Schweizer Arbeitsschutz im 19. Jahrhundert
1877 führte die Schweiz ihr erstes Fabrikgesetz ein, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern und Ausbeutung einzudämmen. Das Gesetz verbot Kinderarbeit unter 14 Jahren, begrenzte die Arbeitszeiten und legte Sicherheitsvorschriften für Fabriken fest. Einer der wichtigsten Vollstrecker dieser Regelungen war Edmund Nüsperli, ein Mechaniker und Reformer, der 1978 zum eidgenössischen Fabrikinspektor ernannt wurde.
Das neue Gesetz beschränkte die tägliche Arbeitszeit auf elf Stunden, mit einer kürzeren Schicht von zehn Stunden am Samstag. Zudem untersagte es Frauen die Nacht- und Sonntagsarbeit und schützte junge Mütter vor Fabrikarbeit. Allerdings blieben viele Branchen unreguliert, darunter Heimgewerbe und kleine Werkstätten.
Edmund Nüsperli, ein ehemaliger Revolutionär und späterer Industrieller, übernahm die Aufgabe, die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen. Ab 1878 reiste er durch die Schweiz, inspizierte Fabriken und setzte sich für sicherere Arbeitsbedingungen ein. Sein Engagement stieß jedoch auf Widerstand – besonders in Schaffhausen, Appenzell und den Juravorbergen, wo Unternehmen die Änderungen ablehnten.
Nüsperli beschränkte sich nicht auf Kontrollen, sondern entwickelte auch Sicherheitseinrichtungen für gefährliche Maschinen. 1883 veröffentlichte er eine Broschüre mit dem Titel "Vorrichtungen und Apparate zum Schutz der Fabrikarbeiter", in der er praktische Lösungen vorstellte. Einer seiner größten Erfolge war die Kampagne für ein Verbot von gelbem Phosphor in der Streichholzproduktion, wodurch tödliche Fälle von Phosphornekrose verhindert wurden.
Trotz seiner Bemühungen verfügten die Inspektoren nur über begrenzte Befugnisse: Sie konnten Verstöße lediglich melden und waren für die Durchsetzung auf die lokalen Behörden angewiesen. Das Gesetz führte zwar eine eingeschränkte Haftung der Arbeitgeber bei Arbeitsunfällen ein, doch die Umsetzung blieb lückenhaft.
Das Fabrikgesetz von 1877 markierte einen Wendepunkt in den Schweizer Arbeitsrechten, indem es erste Grenzen für Arbeitszeiten und Kinderausbeutung setzte. Nüsperlis Inspektionen und Sicherheitsinnovationen trugen dazu bei, die Risiken in Fabriken zu verringern – wenn auch Lücken in der Durchsetzung und Abdeckung bestanden. Seine Arbeit legte den Grundstein für spätere Reformen im Arbeitsschutz.