EU leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen säumige Mitgliedstaaten ein
Hannah RichterEU leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen säumige Mitgliedstaaten ein
Die Europäische Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen mehrere EU-Länder eingeleitet, weil diese wichtige Richtlinien nicht fristgerecht in nationales Recht umgesetzt haben. Belgien, Bulgarien und andere Mitgliedstaaten erhielten formelle Aufforderungen, nachdem sie die Fristen für die Übernahme der EU-Vorgaben verpasst hatten.
Betroffen sind drei zentrale Richtlinien: die e-Beweismittel-Richtlinie, die ESAP-Omnibus-Richtlinie sowie die sechste Kapitalanforderungsrichtlinie (CRD6). Die Kommission übersandte den betreffenden Ländern offizielle Mahnschreiben und setzte ihnen eine Frist von zwei Monaten, um Stellung zu nehmen und die Umsetzung abzuschließen. Dieser Schritt leitet ein Vertragsverletzungsverfahren ein, das bei anhaltender Nichtbefolgung zu weiteren Sanktionen führen kann.
Die ESAP-Omnibus-Richtlinie, deren Umsetzungsfrist am 10. Januar 2026 endete, ist in mehreren Mitgliedstaaten bisher nur teilweise in Kraft gesetzt worden. Auch die e-Beweismittel-Richtlinie und CRD6 wurden trotz EU-weiter Verpflichtungen nicht vollständig in die nationalen Rechtsordnungen integriert.
Sollten die Länder innerhalb der gesetzten Frist nicht handeln, kann die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben. Dies würde das Verfahren eskalieren und könnte letztlich zu finanziellen Strafen oder einer Vorlage beim Europäischen Gerichtshof führen.
Ziel der Maßnahmen ist es, sicherzustellen, dass alle Mitgliedstaaten ihre Gesetze an die EU-Vorgaben anpassen. Bei anhaltender Nichtumsetzung drohen weitere Zwangsmaßnahmen, darunter Geldbußen oder Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof. Die nächsten Schritte hängen davon ab, ob die betroffenen Staaten die ausstehenden Umsetzungen bis zum festgelegten Termin nachholen.






