FKA Twigs klagt erneut gegen Shia LaBeouf wegen fragwürdiger Schweigepflicht
Mila VoigtFKA Twigs klagt erneut gegen Shia LaBeouf wegen fragwürdiger Schweigepflicht
FKA Twigs hat eine neue Klage gegen Shia LaBeouf eingereicht, diesmal wegen einer angeblich rechtswidrigen Vertraulichkeitsvereinbarung. Die Sängerin wirft dem Schauspieler vor, das Dokument genutzt zu haben, um sie zum Schweigen zu bringen, nachdem sie ihn der sexuellen Gewalt während ihrer früheren Beziehung beschuldigt hatte. Diesmal fordert sie kein Geld, sondern will eine Regelung anfechten, die sie als ungerechtigte Einschränkung ihrer Stimme bezeichnet.
Twigs hatte LaBeouf erstmals 2020 verklagt und dabei detailliert von "unerbittlichem Missbrauch" während ihrer gemeinsamen Zeit berichtet. Er räumte 2023 zwar frühere gewalttätige Verhaltensweisen ein und entschuldigte sich, bestritt jedoch einige ihrer konkreten Vorwürfe.
Das Paar einigte sich 2025 in einem außergerichtlichen Vergleich, doch Twigs argumentiert nun, dass die Vereinbarung eine Vertraulichkeitsklausel enthielt, die gegen das STAND-Gesetz Kaliforniens verstößt. Dieses Gesetz verbietet Verträge, die Opfer sexueller Übergriffe am öffentlichen Sprechen hindern. Ihr Anwaltsteam erklärt, die Klausel sei darauf ausgelegt gewesen, sie nicht nur an der Schilderung ihrer eigenen Erfahrungen zu hindern, sondern auch an der Thematisierung von Missbrauch insgesamt.
LaBeoufs Vertreter haben sich zu den neuen Vorwürfen nicht direkt geäußert. Stattdessen reichten sie 2026 eine rechtliche Gegendarstellung ein, in der sie argumentieren, das STAND-Gesetz gelte nur für "sexuellen Übergriff" – nicht jedoch für "sexuelle Nötigung", den Begriff, den Twigs in ihrem Fall verwendet. Die Klage wirft LaBeouf vor, den Vergleich von 2025 genutzt zu haben, um einen öffentlichen Prozess und mögliche finanzielle Strafen zu umgehen.
Twigs' aktuelle Klage zielt nicht auf Entschädigung ab. Stattdessen fordert sie das Gericht auf, die Vertraulichkeitsvereinbarung für ungültig zu erklären und einen Präzedenzfall für andere Betroffene zu schaffen, die mit ähnlichen Beschränkungen konfrontiert sind. Der Fall wird zeigen, ob die Schutzbestimmungen des STAND-Gesetzes auf alle Formen sexueller Gewalt ausgedehnt werden – nicht nur auf die, die explizit als Übergriff klassifiziert sind.






