Gericht gibt Google Street View recht – jahrelanger Streit um Straßenaufnahmen beendet
Lina SeidelGericht gibt Google Street View recht – jahrelanger Streit um Straßenaufnahmen beendet
Ein Berliner Gericht hat zugunsten von Google Street View entschieden und die Rechtmäßigkeit des Dienstes in Deutschland bestätigt. Damit endet ein langjähriger Streit darüber, ob das Angebot gegen Eigentumsrechte verstößt. Das Gericht stellte klar, dass das Anfertigen von Straßenaufnahmen nicht gegen das Gesetz verstoße. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand der Vorwurf, Google erfasse unbefugt Bilder von Grundstücken. Das Gericht wies diese Argumentation zurück und betonte, dass das Fotografieren von Gebäuden aus öffentlich zugänglichen Straßen nach deutschem Recht zulässig sei. Die Entscheidung stützte sich dabei auf eigentumsrechtliche und nicht auf datenschutzrechtliche Aspekte. Google Street View unkenntlich Gesichter und Kennzeichen in seinen Aufnahmen automatisch. Nutzer in Deutschland haben zudem die Möglichkeit, die Unkenntlichmachung ihrer Häuser zu beantragen. Trotz dieses Erfolgs könnte das Unternehmen künftig noch mit individuellen Klagen konfrontiert werden – dann allerdings nur noch unter Berufung auf den Datenschutz. Das Urteil ist rechtskräftig, da keine weiteren Rechtsmittel möglich sind. Rechtswissenschaftler wie der Münsteraner Juraprofessor Thomas Hoeren heben die Bedeutung des Beschlusses für digitale Kartendienste in Deutschland hervor. Das Gerichtsurteil bestätigt, dass Google Street View im Einklang mit deutschem Recht agiert. Eigentümer können Straßenaufnahmen nicht verbieten, wohl aber die Unkenntlichmachung ihres Hauses beantragen. Künftige juristische Auseinandersetzungen bleiben zwar möglich, dann jedoch ausschließlich auf Grundlage des Datenschutzes und nicht mehr des Eigentumsrechts.






