16 April 2026, 12:35

Gericht stoppt Sunday Times wegen illegaler Veröffentlichung von Patientenakten

Ein Mann im Anzug und mit Krawatte spricht in ein Mikrofon und scheint eine Regierungsentscheidung zu kommentieren.

Gericht stoppt Sunday Times wegen illegaler Veröffentlichung von Patientenakten

Ein südafrikanisches Gericht hat gegen die Sunday Times entschieden, weil die Zeitung ohne Zustimmung private Krankenakten veröffentlicht hatte. Das Urteil erfolgte nach einem Artikel aus dem Jahr 2007 mit dem Titel Mantos Krankenhaus-Alkoholexzess, für den die Redaktion gestohlene Dokumente genutzt hatte. Das High Court stellte fest, dass die Veröffentlichung sowohl gegen den National Health Act als auch gegen das Recht der Kläger auf Privatsphäre und Würde verstieß.

Der Fall Tshabalala-Msimang und ein anderer gegen Makhanya und andere (2007) wurde vor der Witwatersrand-Lokalabteilung verhandelt. Die erste Klägerin, Mantombazana Edmie Tshabalala-Msimang – damals Gesundheitsministerin – reichte gemeinsam mit der Medi-Clinic Ltd. die Klage ein, um gegen das Vorgehen der Zeitung vorzugehen. Sie forderten die Rückgabe und Vernichtung aller Kopien der gestohlenen Unterlagen sowie ein Veröffentlichungsverbot für weitere Berichte.

Zu den Beklagten zählten Mondli Makhanya, der Chefredakteur der Sunday Times, die Journalisten Jocelyn Maker und Megan Power sowie Johnnic Publications, die Eigentümerin der Zeitung. Richter Jajbhay J leitete das Verfahren, das am 30. August 2007 abgeschlossen wurde.

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In seinem Urteil ordnete das Gericht an, dass die Beklagten die medizinischen Unterlagen unverzüglich zurückgeben müssen. Zudem untersagte es ihnen, Informationen aus den widerrechtlich erlangten Dokumenten zu kommentieren oder zu veröffentlichen.

Das Urteil stärkt den rechtlichen Schutz der ärztlichen Schweigepflicht in Südafrika. Die Sunday Times und ihre Mitarbeiter müssen sich nun an die gerichtlichen Auflagen halten und dürfen die durchgesickerten Akten nicht weiter nutzen. Die Entscheidung bestätigt, dass der unbefugte Zugriff auf private Gesundheitsdaten sowohl gegen gesetzliche als auch verfassungsmäßige Rechte verstößt.

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