GFF stuft AfD als verfassungswidrig ein – BfV-Bericht bleibt lückenhaft
Emil LangeGFF stuft AfD als verfassungswidrig ein – BfV-Bericht bleibt lückenhaft
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat die rechtspopulistische Alternative für Deutschland (AfD) als verfassungswidrig eingestuft. Bijan Moini, Leiter des GFF-Teams, präsentierte das Ergebnis nach einer umfassenden juristischen Prüfung. Die gemeinnützige Organisation, die sich durch strategische Prozesse für Menschenrechte einsetzt, finanzierte die Untersuchung ausschließlich über private Spenden.
Laut der Bewertung der GFF verstößt die AfD gegen Artikel 21 des Grundgesetzes, der Parteien für verfassungswidrig erklärt, die die demokratische Ordnung untergraben. Moini erklärte, seine Sorgen um den Zustand der Demokratie hätten sich durch die Arbeit weiter verstärkt.
Er kritisierte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) für einen unvollständigen Bericht. Zwar habe das BfV die islamfeindliche Haltung und die ethnokulturelle Ideologie der AfD thematisiert, nicht jedoch untersucht, wie sich diese Positionen in konkreter Politik oder im parlamentarischen Handeln niederschlagen.
Die GFF-Analyse wirft der AfD zudem vor, politische Gegner systematisch zu unterdrücken – ein Aspekt, den das BfV außer Acht ließ. Gleichzeitig entschied das Verwaltungsgericht Köln, dass das BfV die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem einstuften darf, bis das Hauptverfahren abgeschlossen ist.
Die Bewertung der GFF bietet eine juristisch fundierte Gesamtanalyse des AfD-Handelns. Der BfV-Bericht bleibe dagegen lückenhaft, so Moini. Durch das Gerichtsurteil ist eine offizielle Einstufung der AfD als extremistisch vorerst blockiert.
