Kasachstan gründet Bürgerrat gegen Korruption – mehr Transparenz im öffentlichen Dienst
Emil LangeKasachstan gründet Bürgerrat gegen Korruption – mehr Transparenz im öffentlichen Dienst
Kasachstans Antikorruptionsbehörde hat ihren neuen Bürgerrat ins Leben gerufen – ein Schritt in Richtung mehr Transparenz im öffentlichen Dienst. Die erste Sitzung fand in Astana statt und vereinte Abgeordnete, Rechtsexperten und Medienvertreter. Der Rat wird Reformen begleiten und die Antikorruptionsbemühungen in staatlichen Institutionen überwachen.
Dem Bürgerrat gehören nun Parlamentarier, Wissenschaftler, Juristen, Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und Medienverantwortliche an. Ihre Aufgabe besteht darin, die Behörde für öffentliche Verwaltung und Antikorruption (ADGSA) durch Aufsicht, Beratung und politische Empfehlungen zu unterstützen. Darkhan Zhyzykbayev, der Leiter der Behörde, stellte während der Sitzung laufende Projekte und künftige Pläne vor.
Zu den zentralen Vorhaben zählen die Weiterentwicklung des digitalen Systems "E-Qyzmet", das die Einstellung von Beamten vereinfacht, sowie die Einführung eines neuen Tools zur Fernüberwachung, das die Rechte von Bürgern beim Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen schützen soll. Zudem soll ein Direktvergabeprogramm hochqualifizierte Absolventen beschleunigt in lokale und ländliche Verwaltungspositionen bringen.
Zhyzykbayev betonte den Ansatz des "Zuhörenden Staates" und unterstrich die Bedeutung von Bürgerfeedback bei Entscheidungsprozessen. Die ADGSA wird eng mit den Ratsmitgliedern zusammenarbeiten, um Effizienz zu steigern und Korruptionsrisiken zu verringern. Gleichzeitig berät das Parlament derzeit zwei Gesetzesentwürfe: einen zur Reform des öffentlichen Dienstes und einen zu Antikorruptionsmaßnahmen.
Die Gründung des Bürgerrats unterstreicht Kasachstans Bestrebungen nach verantwortungsvoller Regierungsführung. Mit neuen digitalen Instrumenten und Reformen im Rekrutierungswesen will die Regierung das Vertrauen der Bevölkerung stärken. Die nächsten Schritte hängen von der parlamentarischen Zustimmung zu den vorgeschlagenen Gesetzen und der weiteren Beratungsarbeit des Rates ab.






