Michigan wehrt sich gegen DOJ-Anfrage nach Wahlunterlagen aus 2024
Führende Politiker aus Michigan haben eine jüngste Anforderung des US-Justizministeriums (Department of Justice, DOJ) nach Wahlunterlagen aus Wayne County scharf kritisiert. Die Behörde verlangt Stimmzettel, Umschläge und weitere Dokumente von der Präsidentschaftswahl im November 2024. Staatsvertreter warnen, der Schritt könnte das Vertrauen in den Wahlprozess noch vor künftigen Abstimmungen untergraben.
Das DOJ ermittelt wegen möglicher Verstöße gegen Bundeswahlrecht in Wayne County. Als Begründung verwies die Behörde auf frühere Fälle von Wahlbetrug, darunter Verurteilungen wegen Fälschung von Stimmzetteln und Identitätsdiebstahl bei Wahlen. Die Verantwortlichen in Michigan betonen jedoch, es habe sich um Einzelfälle gehandelt, die bereits juristisch aufgearbeitet wurden und keinen Bezug zur Wahl 2024 hätten.
Das Justizministerium berief sich auf seine Befugnisse nach dem Civil Rights Act von 1960, der vorschreibt, Wahlunterlagen 22 Monate lang aufzubewahren. Wayne County hat bis zum 28. April Zeit, der Anforderung nachzukommen – andernfalls könnte das DOJ eine gerichtliche Anordnung zur Herausgabe der Dokumente beantragen.
Michigans Generalstaatsanwältin Dana Nessel richtete einen Brief an die stellvertretende Justizministerin Harmeet Dhillon, in dem sie die Forderung als "grundlos" bezeichnete. Sie warf dem DOJ vor, "Wahlhelfer einschüchtern und Angst verbreiten" zu wollen. Gouverneurin Gretchen Whitmer nannte die Anfrage eine "schlecht getarnte Versuchung, weitere Zweifel und Falschinformationen zu schüren".
Auch Außenministerin Jocelyn Benson verurteilte den Vorstoß scharf und warnte vor einer Schwächung des Wählervertrauens. Sie sprach von "dem neuesten Versuch, in unsere Wahlen einzugreifen".
Nun muss Wayne County bis zum Stichtag am 28. April entscheiden, wie es reagiert. Sollten die Unterlagen nicht übermittelt werden, hat das DOJ bereits angedeutet, rechtliche Schritte einzuleiten. Unterdessen lehnen die Verantwortlichen in Michigan die Anforderung weiterhin ab – mit der Begründung, sie sei unbegründet und berge die Gefahr, das öffentliche Vertrauen nachhaltig zu beschädigen.






