Minnesota darf undokumentierten Migranten weiterhin Studiengebühren erlassen
Hannah RichterMinnesota darf undokumentierten Migranten weiterhin Studiengebühren erlassen
Eine Bundesrichterin hat dem US-Justizministerium untersagt, die Regelung Minnesotas zu blockieren, die undokumentierten Migrantinnen und Migranten den Zugang zu ermäßigten Studiengebühren und Stipendien an staatlichen Hochschulen ermöglicht. Mit dem Urteil bleibt die Praxis der Universitäten im Bundesstaat vorerst bestehen. Richterin Nancy Brasel wies die Klage ab und begründete dies damit, dass die Bundesregierung ihren Fall nicht ausreichend belegt habe.
Das Justizministerium hatte argumentiert, das Gesetz Minnesotas verstoße gegen Bundesvorschriften, da es undokumentierten Einwanderern Vorteile einräume. Die Behörde behauptete, die Regelung diskriminiere US-Bürger aus anderen Bundesstaaten. Doch die Richterin urteilte, die Regierung habe weder einen Schaden für Bürger noch Beweise für eine Benachteiligung vorlegen können.
Zudem stellte Brasel fest, dass die Bundesregierung kein rechtliches Klagerecht gegen den Generalstaatsanwalt oder den Gouverneur Minnesotas besitze. Sie fügte hinzu, das Justizministerium habe das Gesetz missverstanden: Die Vergünstigungen basierten auf dem Schulbesuch in Minnesota – nicht auf dem Aufenthaltsstatus.
Minnesotas Generalstaatsanwalt Keith Ellison begrüßte die Entscheidung als Sieg gegen Versuche der Trump-Regierung, in die Gesetzgebung der Bundesstaaten einzugreifen. Die Förderung dieser Studierenden werde als Investition in die qualifizierte Arbeitskraft des Staates betrachtet.
Die Klage war eine von mehreren, die das Justizministerium gegen ähnliche Regelungen in anderen Bundesstaaten wie Kentucky und Texas eingereicht hatte. Im Fall Minnesota waren Gouverneur Tim Walz, Ellison und das Büro für Hochschulbildung als Beklagte benannt worden.
Mit der Abweisung der Klage können die staatlichen Universitäten Minnesotas weiterhin undokumentierten Einwanderern ermäßigte Studiengebühren und Stipendien anbieten. Das Urteil verhindert, dass die Bundesregierung die Regelung aus denselben Gründen erneut anfechtet. Die Entscheidung lässt den bisherigen Ansatz des Bundesstaates zur Bildungsfinanzierung vorerst unverändert.






