Missouri stimmt über umstrittenen Änderungsantrag 3 zu Abtreibung und Geschlechtsanpassungen ab
Hannah RichterMissouri stimmt über umstrittenen Änderungsantrag 3 zu Abtreibung und Geschlechtsanpassungen ab
In Missouri steht bald eine Volksabstimmung über Änderungsantrag 3 an, einen Vorschlag, der Beschränkungen für Abbrüche und geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Minderjährigen wieder einführen soll. Der Vorstoß folgt auf eine Abstimmung im Jahr 2024, in der ein fast vollständiges Abtreibungsverbot gekippt wurde – seitdem gelten im Bundesstaat nur noch wenige Regulierungen. Befürworter argumentieren, die Reform diene dem Schutz der Gesundheit von Frauen und dem Lebensrecht ungeborener Kinder.
2023 hatte Missouri ein Gesetz verabschiedet, das medizinische und chirurgische Geschlechtsanpassungen bei Minderjährigen einschränkt – es soll jedoch 2027 auslaufen. Im Jahr darauf lehnten die Wähler ein umfassendes Abtreibungsverbot ab und entzogen dem Parlament damit weitgehend die Befugnis, den Schwangerschaftsabbruch zu regulieren. Nun zielt Änderungsantrag 3 darauf ab, diese Entscheidung rückgängig zu machen und neue Vorschriften zu ermöglichen.
Eine Analyse aus dem Jahr 2025 zeigte, dass 60 Prozent der Abbrüche in Missouri vor der neunten Schwangerschaftswoche stattfinden. Die öffentliche Meinung spiegelt diesen Trend wider: Eine aktuelle Umfrage ergab, dass 59 Prozent der Befragten legale Abtreibungen in den ersten acht Wochen befürworten, doch sinkt die Zustimmung bis zur 15. Woche auf 35 Prozent. Insgesamt unterstützen 47 Prozent der wahrscheinlichen Wähler den Änderungsantrag, 40 Prozent lehnen ihn ab, und 12 Prozent sind noch unentschieden.
Die katholischen Bischöfe Missouris haben sich öffentlich für die Vorlage ausgesprochen. Sie betonen, sie stelle notwendige Schutzmaßnahmen für die Gesundheit von Frauen wieder her und begrenze bestimmte geschlechtsbezogene Eingriffe bei unter 18-Jährigen.
Sollte Änderungsantrag 3 angenommen werden, würde dies eine Wende in den Abtreibungsgesetzen Missouris bedeuten und die legislative Kontrolle nach der Aufhebung 2024 wiederherstellen. Zudem entscheidet das Ergebnis, ob die bestehenden Einschränkungen für geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Minderjährigen über 2027 hinaus bestehen bleiben. Die Umfragen deuten auf eine gespaltene Wählerschaft hin, mit einer knappen Mehrheit, die derzeit für die Vorlage stimmen würde.






