20 April 2026, 08:33

Neue Arbeitsregeln: Mehr Fortbildung, strengere Überstunden und faire Vertragsanpassungen

Eine Karte der Vereinigten Staaten, die die Mindestlohngesetze der Bundesstaaten vom 1. Januar 2023 zeigt, mit verschiedenen Blautönen, die unterschiedliche Lohnstufen anzeigen.

Neue Arbeitsregeln: Mehr Fortbildung, strengere Überstunden und faire Vertragsanpassungen

Die Regierung hat neue Regelungen zu Mitarbeiterfortbildungen, Überstunden und Vertragsbedingungen beschlossen. Die Änderungen umfassen angepasste Schulungszeiten für Kleinstunternehmen sowie strengere Auflagen für die Verlängerung von Überstunden. Ziel der Maßnahmen ist es, Flexibilität mit Arbeitnehmerschutz in Unternehmen unterschiedlicher Größe in Einklang zu bringen.

Nach der aktualisierten Richtlinie müssen alle Beschäftigten weiterhin mindestens 40 Stunden Fortbildung pro Jahr absolvieren – eine Vorgabe, die für die meisten Betriebe unverändert bleibt. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden sehen jedoch eine Anhebung der Mindeststunden vor: Statt der ursprünglich geplanten 20 Stunden gelten nun 30 Stunden als verbindlich.

Teilzeitkräfte erhalten Fortbildungsstunden im Verhältnis zu ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Bei befristeten Verträgen mit einer Laufzeit von drei Monaten oder länger wird die Schulungsdauer entsprechend anteilig berechnet.

Auch die Überstundenregelungen wurden überarbeitet. Die jährliche Obergrenze kann auf 300 Stunden angehoben werden, sofern dies durch Tarifverträge vereinbart wird. Kleinstunternehmen dürfen ihr Überstundenkontingent um 20 Prozent erhöhen, wenn mehr als ein Fünftel der Belegschaft abwesend ist.

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Zudem verlängert sich die Frist für die stillschweigende Zustimmung zu Herabstufungen auf 45 Tage – hierfür ist nun eine gegenseitige Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erforderlich. Entlassene Mitarbeitende können außerdem ausstehende Ansprüche künftig durch eine notariell beglaubigte Erklärung oder mit Unterstützung einer betrieblichen Arbeitnehmervertretung erlassen.

Die Neuerungen schaffen klarere Vorgaben für Fortbildungspflichten und bieten Kleinstunternehmen gewisse Spielräume. Die Obergrenzen für Überstunden bleiben an Tarifverträge geknüpft, während bei Herabstufungen nun ein längerer Genehmigungszeitraum gilt. Zudem erhalten Beschäftigte ein formales Verfahren, um bei Vertragsende auf Ansprüche zu verzichten.

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