Neue Frist für Einwendungen zum Flächennutzungsplan "Im Fuchsfeld" in Berenbostel
Lina SeidelNeue Frist für Einwendungen zum Flächennutzungsplan "Im Fuchsfeld" in Berenbostel
Ein überarbeiteter Entwurf des Flächennutzungsplans für das Gebiet "Im Fuchsfeld" im Stadtteil Berenbostel wurde erneut veröffentlicht. Anwohner:innen und Beteiligte können nun die jüngsten Änderungen prüfen, bevor die endgültigen Beschlüsse gefasst werden.
Der aktualisierte Plan mit der Nummer 4/41 wurde nach Überarbeitungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut zur Einsicht freigegeben. Die Änderungen erfordern eine weitere öffentliche Beteiligung.
Die Einwendungsfrist läuft vom 30. März bis zum 14. April 2026. Aufgrund rechtlicher Vorgaben wurde diese Phase auf nur zwei Wochen verkürzt. Die Behörden bitten die Öffentlichkeit, sich in ihren Stellungnahmen ausschließlich auf die neu geänderten oder ergänzten Abschnitte zu konzentrieren.
Die Konsultation endet am 14. April, sodass den Bürger:innen ein begrenztes Zeitfenster für Rückmeldungen bleibt. Alle Einwendungen müssen sich direkt auf die aktualisierten Teile des Plans beziehen. Nach Abschluss der Beteiligung folgen abschließende Anpassungen, bevor der Entwurf weiterverfolgt wird.






