30 April 2026, 14:06

Neue Heizungsreform entlastet Mieter – Vermieter zahlen künftig mit

Eine Liniengrafik, die den durchschnittlichen Kostenpreis pro Kilowattstunde elektrischer Energie im Jahr 2022 zeigt, mit begleitendem erklärendem Text.

Neue Heizungsreform entlastet Mieter – Vermieter zahlen künftig mit

Die deutsche Bundesregierung hat Pläne zur Reform des Heizungsgesetzes vorgestellt, um die finanzielle Belastung für Mieter zu verringern. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte, dass die Wahl des Heizsystems durch Vermieter nicht zu höheren Kosten für die Mieter führen dürfe. Die geplanten Änderungen umfassen neue Vorschriften für fossile Heizsysteme sowie eine Kostenbeteiligungspflicht für Eigentümer.

Der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes streicht die bisherige Regelung, wonach neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Stattdessen müssen Vermieter, die neue Öl- oder Gasheizungen einbauen, sicherstellen, dass diese Systeme einen steigenden Anteil an Biogas oder synthetischen Kraftstoffen verwenden.

Mit der Reform übernehmen Vermieter zudem die Hälfte der Kosten für Netzentgelte, CO₂-Bepreisung und Biokraftstoffaufschläge. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Mieter mit drastischen Erhöhungen der Heizkosten belastet werden. Zusätzlich hat die Regierung eine Kostenobergrenze eingeführt, um Mieter vor überhöhten Heizkostenabrechnungen zu schützen.

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Hubig machte deutlich, dass Vermieter zwar weiterhin frei wählen können, welche Heiztechnologie sie einsetzen – bei fossilen Systemen müssen sie jedoch künftig einen Teil der laufenden Heizkosten tragen.

Die Reform verlagert damit einen Teil der finanziellen Verantwortung auf die Vermieter, insbesondere bei der Nutzung fossiler Heizsysteme. Mieter werden vor plötzlichen Kostensprüngen geschützt, während Eigentümer sich auf neue Beteiligungspflichten einstellen müssen. Die Änderungen sollen in Kraft treten, sobald der Gesetzentwurf final verabschiedet ist.

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