12 June 2026, 22:00

Neues EU-Asylsystem startet: Was sich für Geflüchtete in Berlin jetzt ändert

Von der EU-Grenze bis Berlin-Tegel

Neues EU-Asylsystem startet: Was sich für Geflüchtete in Berlin jetzt ändert

Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) tritt an diesem Freitag in Kraft und bringt tiefgreifende Veränderungen für Geflüchtete und Berlin mit sich. Mit der Reform der EU sollen die Migrationsregeln verschärft werden – darunter auch die Inhaftierung an den Außengrenzen für Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten. Berlin hat bereits auf einige der neuen Vorgaben reagiert.

Laut dem GEAS-Umsetzungsgesetz müssen die Bundesländer „Sekundärmigrationszentren“ einrichten, in denen Geflüchtete, die bereits in einem anderen EU-Land registriert sind, reduzierte Leistungen erhalten und in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden. Berlin verzichtet jedoch auf die Einrichtung eines solchen Zentrums – eine Entscheidung, die von Flüchtlingsorganisationen mit Erleichterung aufgenommen wurde.

Das neue Ankunftszentrum (Akuz) am ehemaligen Flughafen Tegel wird vor Jahresende nicht eröffnet. Bis dahin werden neu ankommende Geflüchtete weiterhin im Ankunftszentrum Reinickendorf registriert. Sobald die Tegeler Einrichtung in Betrieb geht, wird sie Platz für 2.600 Menschen bieten und damit erneut Berlins größte Flüchtlingsunterkunft sein.

Ein kleinerer Bereich des Akuz führt ein neues Screening-Verfahren für Geflüchtete ein, das Gesundheitschecks und die Prüfung besonderer Schutzbedürftigkeit umfasst. Der überarbeitete EU-Asyl- und Migrationspakt (GEAS) stärkt zudem den Schutz vulnerabler Gruppen: Geflüchtete, die Folter oder unmenschliche Behandlung erlitten haben, LGBTQIA+-Personen, Kinder und Jugendliche erhalten nun erweiterte Schutzmaßnahmen. Kinder haben Anspruch auf dieselbe medizinische Versorgung wie einheimische Minderjährige und müssen innerhalb von drei Monaten nach ihrer Ankunft in regulären Schulen angemeldet werden.

Das neue System führt strengere Kontrollen ein, bietet aber gleichzeitig mehr Schutz für bestimmte Gruppen. Berlins Verzicht auf ein Sekundärmigrationszentrum bedeutet, dass einige Geflüchtete keine Kürzungen bei den Leistungen hinnehmen müssen. Die Änderungen werden die Art und Weise, wie Asylsuchende in der Stadt registriert und unterstützt werden, grundlegend verändern.

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