22 March 2026, 14:38

NRW-Schulen erhalten schärfere Befugnisse gegen Gewalt und Störungen im Klassenzimmer

Ein Klassenzimmer mit Schülern, die Gesichtsmasken tragen und auf Bänken sitzen oder stehen, mit Büchern und Gegenständen auf den Tischen, Fenstern, einer Tür, Lampen und Ventilatoren im Hintergrund.

NRW-Schulen erhalten schärfere Befugnisse gegen Gewalt und Störungen im Klassenzimmer

Schulen in Nordrhein-Westfalen sollen künftig erweiterte rechtliche Befugnisse erhalten, um Gewalt und Störungen wirksamer zu bekämpfen. Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Lehrkräften und Schulleitungen mehr Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit problematischem Verhalten einräumen soll. Der Vorstoß folgt auf eine Zunahme von Übergriffen und Grenzverletzungen in den vergangenen Jahren.

In den letzten fünf Jahren hat die Gewalt an Schulen zunehmend Besorgnis ausgelöst. Eine landesweite Umfrage ergab, dass 73 Prozent der Schulleiterinnen und Schulleiter mit gewalttätigen Vorfällen gegen Lehrkräfte konfrontiert waren. Besonders alarmierend waren körperliche Angriffe: 43 Prozent der Schulen verzeichneten solche Fälle, während 66 Prozent der Schulleitungen eine generelle Zunahme aggressiven Verhaltens feststellten.

Seit 2019 haben rund 1.200 Schulen – etwa ein Viertel aller Bildungseinrichtungen im Land – Interventionspläne eingeführt, um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken. Gängige Maßnahmen umfassen Deeskalationstrainings für das Personal, klare Meldeverfahren sowie den vorübergehenden Ausschluss von Störern aus dem Unterricht. Das Schulministerium betont jedoch, dass es keine Patentlösung für jede Krise gebe, da sich jede Situation individuell entwickle.

Der neue Gesetzentwurf erweitert die rechtlichen Handlungsoptionen der Schulen. Bei weniger schweren Vorfällen sollen "erzieherische Maßnahmen" künftig ermöglichen, Schülerinnen und Schüler in eine andere Klasse zu versetzen oder sie für bis zu zwei Tage vom Unterricht auszuschließen. Bei gravierenden Verstößen drohen Verbote für den Besuch bestimmter Fächer, von Schulveranstaltungen oder sogar der gesamten Klasse für bis zu vier Wochen. Zudem erhalten Schulleitungen die Befugnis, sofort zu handeln, wenn eine Schülerin oder ein Schüler eine ernsthafte Gefahr für andere darstellt oder den Schulbetrieb massiv stört.

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Ziel der Reformen ist es, erzieherische und disziplinarische Maßnahmen präziser zu gestalten und Schulen mehr Flexibilität zu geben. Die Landesregierung erhofft sich dadurch eine verbesserte Sicherheit und mehr Rückhalt für Lehrkräfte im Schulalltag.

Die geplanten Änderungen sollen den Schulen in Nordrhein-Westfalen klarere rechtliche Wege aufzeigen, um Gewalt und Störungen zu begegnen. Mit schärferen Konsequenzen für schwere Verstöße und erweiterten Möglichkeiten für zeitweise Ausschlüsse erhalten Schulleitungen und Lehrkräfte künftig wirksamere Instrumente an die Hand. Der Gesetzentwurf spiegelt die anhaltenden Bemühungen wider, auf die wachsenden Herausforderungen in den Klassenzimmern des Landes zu reagieren.

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