NRW will schwimmende Solaranlagen mit Reform des Wasserrechts fördern
Nordrhein-Westfalen setzt sich für eine Reform des Bundeswasserrechts ein, um den Ausbau schwimmender Solaranlagen voranzutreiben. Die Landesregierung kritisiert die aktuellen Regelungen als zu restriktiv und fordert flexiblere Lösungen, um die Nutzung erneuerbarer Energien auf Gewässern zu erleichtern. Nach geltendem Recht dürfen schwimmende Photovoltaikanlagen maximal 15 Prozent der Wasseroberfläche bedecken und müssen mindestens 40 Meter Abstand zum Ufer einhalten. Diese Vorgaben sind in Paragraf 36 des Wasserhaushaltsgesetzes verankert. Die Landesregierung hält sie jedoch für pauschale Beschränkungen, die innovative Projekte unnötig ausbremsen.
Besonders die Niederrhein-Region gilt als vielversprechend für großflächige Solarparks auf Seen oder Stauseen. Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) hatte bereits im Januar Vorschläge des Erneuerbare-Energien-Landesverbands erhalten, die nun in einen offiziellen Änderungsantrag mündeten. Dieser sieht vor, die Flächenbegrenzungen zu lockern und für bestimmte Gewässer individuelle Ausnahmen zu ermöglichen.
Behördenvertreter argumentieren, dass die aktuellen Auflagen nicht immer ökologisch sinnvoll seien. Eine Anpassung der Regelungen sei möglich, ohne die Gewässerqualität zu gefährden. Aktuell betreibt Nordrhein-Westfalen sechs schwimmende Solaranlagen, darunter das mit 5,6 Megawatt Leistung größte Kraftwerk dieser Art in Bislich. Mit der geplanten Reform will die Landesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen. Sollte der Bund die Vorschläge aufgreifen, könnten künftig mehr schwimmende Solarparks entstehen – insbesondere in Regionen mit hohem Potenzial wie dem Niederrhein.






