Penguin Random House verklagt OpenAI wegen Kokosnuss-Plagiaten durch ChatGPT
Lina SeidelPenguin Random House verklagt OpenAI wegen Kokosnuss-Plagiaten durch ChatGPT
Der Verlag Penguin Random House hat in Deutschland Klage gegen OpenAI eingereicht. Vorwurf: Der KI-Chatbot ChatGPT habe Inhalte und Illustrationen aus der beliebten Kinderbuchreihe Der kleine Drache Kokosnuss ohne Erlaubnis übernommen. Die Klage wurde beim Landgericht München eingereicht und reiht sich in eine Serie aktueller Fälle ein, in denen Medienunternehmen KI-Firmen wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverstöße verklagen.
Im Mittelpunkt des Streits stehen die Werke des Autors und Illustrators Ingo Siegner, dessen Kokosnuss-Reihe Gegenstand der Vorwürfe ist. Penguin Random House wirft OpenAI vor, seine KI-Modelle mit Siegners Büchern trainiert zu haben, wodurch ChatGPT wiedererkennbare Textpassagen und sogar Illustrationen erzeuge, die dem ursprünglichen Drachencharakter ähneln. Zudem weise die KI Nutzer:innen an, solche Inhalte Schritt für Schritt selbst zu veröffentlichen – und verbreite das Material so weiter.
Carina Mathern, Lektorin bei Penguin Random House, betonte, das Ziel der Klage sei es, den Urheberrechtsschutz im Zeitalter der KI zu verteidigen. Sie unterstrich die Notwendigkeit fairer Bedingungen, die es Schöpfer:innen ermöglichen, die Nutzung ihrer Werke zu kontrollieren. Der Fall spiegelt branchenweite Bedenken wider: Bereits im November hatte die Musikrechtegesellschaft GEMA vor demselben Gericht einen Teilerfolg gegen OpenAI erzielt. Das Urteil besagte, ChatGPT habe urheberrechtlich geschütztes Material widerrechtlich reproduziert und verbreitet – OpenAI hat seitdem Berufung eingelegt.
Die Klage ist Teil eines größeren Trends: Weltweit reichen Verlage und Musikverbände ähnliche Klagen gegen KI-Entwickler ein. Unternehmen wie Anthropic, Google, xAI und Meta sehen sich mit Vorwürfen konfrontiert, wie ihre Systeme mit geschützten Inhalten umgehen.
Eine Entscheidung des Münchner Gerichts im Fall Penguin Random House steht noch aus, während das Berufungsverfahren gegen das GEMA-Urteil ebenfalls läuft. Sollte der Verlag Erfolg haben, könnte der Fall ein Präzedenzurteil dafür schaffen, wie KI-Unternehmen urheberrechtlich geschützte Werke in ihren Trainingsdaten nutzen dürfen. Das Ergebnis könnte auch künftige Lizenzvereinbarungen zwischen der Kreativwirtschaft und Tech-Konzernen prägen.






