05 May 2026, 02:45

Psychologin entlastet Tanner Horner im Mordprozess – doch Todesstrafe bleibt möglich

Schwarze und weiße Zeichnung einer Gerichtsszene mit dem Titel "Der Prozess gegen Thomas Jefferson", die einen Mann mit einer Waffe vor einer Menge sitzender und stehender Menschen zeigt.

Psychologin entlastet Tanner Horner im Mordprozess – doch Todesstrafe bleibt möglich

Die Verteidigung im Kapitalverbrechensprozess gegen Tanner Horner hat ihre Beweisführung abgeschlossen, nachdem sie die forensische Psychologin Jolie Brams als letzte Zeugin aufgerufen hatte. Brams äußerte sich zu Horners problematischer Kindheit und Entwicklungsstörungen, betonte jedoch, dass seine Einschränkungen nicht direkt zur Tat geführt hätten. Die Anklage bereitet nun die Vernehmung von drei Entlastungszeugen vor, bevor am Dienstag die Plädoyers beginnen.

Brams hatte Horner in mehreren Sitzungen insgesamt etwa zwölf Stunden lang untersucht und seine Entwicklungsgeschichte analysiert. Sie beschrieb seine Kindheit als vernachlässigt und argumentierte, dass dieses Umfeld seine emotionale und kognitive Entwicklung gehemmt habe. In ihrer Aussage hob sie Anzeichen von Entwicklungsverzögerungen hervor und stellte fest, dass er mit grundlegenden Anforderungen des Erwachsenenlebens kämpfe.

Die Verteidigung schloss ihre Beweisführung am Montagmorgen nach Brams’ Zeugenaussage ab. Ihre Strategie zielt darauf ab, eine lebenslange Haftstrafe statt der Todesstrafe zu erreichen, die die Staatsanwaltschaft weiterhin fordert. Brams bestätigte zudem, dass Horner zwar Autismus und andere Beeinträchtigungen habe, diese ihn jedoch nicht zur Tat getrieben hätten.

Mit den Zeugenaussagen wird bis Montagnachmittag gerechnet. Anschließend wird die Anklage ihre Entlastungszeugen präsentieren, um die Argumente der Verteidigung zu entkräften, bevor der Prozess am Dienstag in die Schlussplädoyers übergeht.

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Der Prozess nähert sich nun seiner finalen Phase: Nach den Entlastungsaussagen und den abschließenden Plädoyers in den kommenden Tagen wird das Urteil entscheiden, ob Horner zu lebenslanger Haft oder zur Todesstrafe verurteilt wird – abhängig von der Bewertung der Beweise durch die Geschworenen.

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