24 May 2026, 14:07

"Rassistischer Arsch"-Tweet kostet Autor 90 Tagessätze – doch die Kritik an Paragraf 188 wächst

Beleidigungen gegen Politiker

"Rassistischer Arsch"-Tweet kostet Autor 90 Tagessätze – doch die Kritik an Paragraf 188 wächst

Ein Autor wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er den CDU-Politiker Philipp Amthor vor vier Jahren in einem Tweet als „rassistischen Arsch“ bezeichnet hatte. Das Verfahren endete mit einem Strafbefehl statt mit einer Gerichtsverhandlung, nachdem die Äußerung als „erhebliche Behinderung“ von Amthors öffentlicher Arbeit gewertet worden war. Der Fall hat die Debatte über Deutschlands Gesetze zur Beleidigung von Amtsträgern neu entfacht.

Der Tweet war zunächst unbeachtet geblieben, bis die Behörden ihn im Rahmen der Ermittlungen zu einem anderen Post entdeckten. In diesem separaten Fall hatte der Autor die AfD-Politikerin Anna Leisten als „Nazi“ bezeichnet – hier wurde jedoch kein Verfahren eingeleitet. Doch der alte Amthor-Tweet führte schließlich zu einer Anklage nach Paragraf 188 des deutschen Strafgesetzbuchs, der schärfere Strafen für die Beleidigung von Politikern vorsieht.

Der Autor, der selbst als Kommunalbeamter gearbeitet hat, kennt die Belastung, der öffentliche Bedienstete durch Hasskommentare ausgesetzt sind. Obwohl er den Prozess gewann, warnte er, dass normale Bürger ohne juristisches Wissen ungerechte Konsequenzen fürchten müssten. Der Staat verfolgte den Fall im öffentlichen Interesse, und der Autor erhielt einen Strafbefehl über 90 Tagessätze. Mehr als die Hälfte aller Strafverfahren in Deutschland werden auf diese Weise abgeschlossen – sie werden rechtskräftig, wenn der Beschuldigte nicht innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegt.

Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit hat die entsprechende Rechtsvorschrift inzwischen kritisiert. Der Autor hält Paragraf 188 für „grundlegend fehlerhaft“ und fordert dessen Abschaffung, da das Gesetz seiner Meinung nach den Hass auf Politiker sogar noch verstärken könnte, statt sie zu schützen.

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Der Fall verdeutlicht die anhaltende Spannung zwischen Meinungsfreiheit und dem rechtlichen Schutz öffentlicher Personen. Da die Verjährungsfrist fünf Jahre beträgt, könnten ähnliche Verfahren auch durch alte Social-Media-Posts ausgelöst werden. Die Erfahrungen des Autors werfen grundsätzliche Fragen auf, wie solche Gesetze in der Praxis angewendet werden.

Quelle