Redaktion korrigiert falsch geschriebenen Namen einer Juristin
Zu einem kürzlich erschienenen Zeitungsartikel wurde eine Richtigstellung veröffentlicht. Der am 25. April veröffentlichte Beitrag enthielt einen Fehler im Namen einer Juristin.
Der Fehler fand sich in Abschnitt A der Ausgabe vom 25. April. Der Vorname der Anwältin Diana Adams war falsch geschrieben worden.
Der Irrtum wurde später erkannt und zur Korrektur gemeldet. Weitere Ungenauigkeiten im Artikel sind nicht bekannt geworden. Die Redaktion hat den Fehler eingeräumt und die Schreibweise berichtigt. In künftigen Ausgaben wird der korrekte Name der Anwältin angegeben.






