Reform des Jugendstrafrechts: Experten fordern radikale Änderungen für junge Straftäter
Mila VoigtReform des Jugendstrafrechts: Experten fordern radikale Änderungen für junge Straftäter
Rechtsexpertinnen und -experten trafen sich am Wochenende in Linz, um über Reformen im Jugendstrafrecht zu diskutieren. Die Vereinigung Österreichischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger (VÖStV) veranstaltete eine Konferenz, die sich mit Jugendkriminalität und den Mängeln der aktuellen Rechtsverfahren befasste. Zu den Rednern zählte Alois Birklbauer, Professor für Strafrecht an der Universität Linz, der vor einer zunehmenden Strafverschärfung und veralteten Praktiken warnte.
Die VÖStV forderte grundlegende Änderungen im Umgang mit jungen Straftätern. Ein zentraler Vorschlag war das Modell "Jugendgericht Plus", das die Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) auf 18- bis 21-Jährige ausweiten soll – selbst in schweren Fällen. Die Vereinigung verlangte zudem, dass junge Beschuldigte bereits ab Beginn des Ermittlungsverfahrens anwaltlich vertreten werden müssen. Andernfalls drohten spätere Urteile unwirksam zu werden, hieß es.
Birklbauer kritisierte die gegenwärtige Praxis der zersplitterten Sanktionen bei geringfügigen Delikten. Diese würden von jungen Tätern oft nicht verstanden und entfalteten daher keine Wirkung, argumentierte er. Statt Haftstrafen forderte die VÖStV alternative Maßnahmen wie gemeinnützige Arbeit oder Freiheitsbeschränkungen.
Der Professor betonte zudem die Bedeutung moderner Kommunikation für inhaftierte Jugendliche. "Virtuelle Besuche" seien entscheidend, um den Kontakt zu Familie und Freunden aufrechtzuerhalten, so Birklbauer. Um Generationenkonflikte abzumildern, schlug er vor, dass die Hälfte der Laienrichter in Jugendverfahren unter 40 Jahre alt sein sollte – für eine gerechtere Bewertung der Sachverhalte.
In der allgemeinen Debatte warnte Birklbauer vor einer "Strafwut", die durch mediale Sensationslust und politischen Opportunismus geschürt werde. Die VÖStV lehnte eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters kategorisch ab und bestand darauf, dass mögliche Änderungen zunächst wissenschaftlich fundiert geprüft werden müssten.
Die Konferenz machte deutlich, wie tiefgreifend die Bedenken gegenüber dem österreichischen Justizsystem im Umgang mit jungen Straftätern sind. Die Vorschläge umfassten den Ausbau rechtlicher Schutzmechanismen, eine Reform der Sanktionen sowie eine fairere Besetzung in Gerichtsverfahren. Nun warten die Veranstalter auf Reaktionen der Politik zu den angeregten Änderungen.






