Republik Komi plant Strafen für Eltern, die vermisste Jugendliche nicht melden
Hannah RichterRepublik Komi plant Strafen für Eltern, die vermisste Jugendliche nicht melden
Behörden in der Republik Komi haben Strafen für Eltern vorgeschlagen, die das Verschwinden von Jugendlichen, die in ihrem Haushalt leben, nicht melden. Die Maßnahme, die von Olga Litwinowa, Leiterin der Abteilung für Jugendfragen, angekündigt wurde, zielt darauf ab, Erziehungsberechtigte zur Verantwortung zu ziehen, wenn sie die Behörden nicht umgehend informieren. Der Vorschlag kommt zu einer Zeit, in der die Zahl der als vermisst gemeldeten Minderjährigen in der Region weiter ansteigt.
Während einer Live-Fragerunde betonte Litwinowa, dass Eltern die Hauptverantwortung für die Sicherheit ihrer Kinder tragen. Sie wies darauf hin, dass die Hälfte aller vermissten Jugendlichen innerhalb der ersten 24 Stunden gefunden werde. Im Jahr 2025 blieben jedoch sechs Fälle länger als zehn Tage ungeklärt.
Das Innenministerium plant, die neue Regelung durch gesetzliche Änderungen auf regionaler Ebene durchzusetzen. Bei Annahme drohen Eltern administrative Strafen, wenn sie das Verschwinden eines Kindes nicht melden. Dies folgt auf ein Jahr, in dem 812 Minderjährige als vermisst gemeldet wurden – ein Anstieg gegenüber 666 im Jahr 2024.
Laut Behörden verlassen Jugendliche oft ihr Zuhause, um sich der Kontrolle von Erwachsenen zu entziehen. Im Jahr 2025 liefen 388 junge Menschen von zu Hause weg, davon 128 mehr als einmal. Gleichzeitig leiteten die Behörden in derselben Zeitspanne 1.762 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten gegen Erziehungsberechtigte ein.
Zahlen zu landesweit vermissten Minderjährigen in Russland für das Jahr 2024 wurden nicht genannt, ebenso wenig die am stärksten betroffenen Regionen.
Die vorgeschlagenen Bußgelder würden Eltern stärker in die Pflicht nehmen, die Behörden über vermisste Jugendliche zu informieren. Angesichts der steigenden Zahl von Vermisstenmeldungen hoffen die Verantwortlichen, dass strengere Regeln die Suchmaßnahmen beschleunigen könnten. Der nächste Schritt besteht darin, den Vorschlag zur gesetzlichen Prüfung einzureichen.






