27 March 2026, 14:42

Russischer Kartellwächter warnt Rostagrokompleks wegen irreführender Markenansprüche

Eine Vitrine voller verschiedener Käsesorten, jede mit einem Preisschild beschriftet und in verschiedenen Formen, Größen und Farben angeordnet.

Russischer Kartellwächter warnt Rostagrokompleks wegen irreführender Markenansprüche

Der russische Föderale Antimonopoldienst (FAS) hat das Unternehmen Rostagrokompleks wegen unlauteren Wettbewerbsverhaltens verwarnt. Das Unternehmen hatte Händler angeschrieben und sie aufgefordert, den Verkauf von Produkten eines Konkurrenten unter der Marke Alexandrov K.B. einzustellen. Die Behörde bewertete diese Behauptungen als irreführend und ordnete an, dass Rostagrokompleks die Aussagen zurücknehmen muss.

Im Mittelpunkt des Streits steht die Marke B.Ju. Alexandrov, die 1999 von Boris Alexandrov gegründet wurde und nach dessen Tod im November 2020 an seine Erben überging. Rostagrokompleks besaß zwar zeitweise eine Lizenz für die Marke, verlor diese jedoch 2022. Nach Ablauf der Lizenz benannte das Unternehmen seine Speisequark-Produkte in A. Rostagrokompleks um.

Seit 2022 führt Rostagrokompleks einen Rechtsstreit mit den Erben Alexandrovs um die Markenrechte. Ende Oktober reichten diese eine Klage ein, um die Kontrolle über die Marke zurückzuerlangen. Die Auseinandersetzung eskalierte, als Rostagrokompleks Händler brieflich aufforderte, den Verkauf von Alexandrov K.B.-Produkten einzustellen – unter dem falschen Vorwand, selbst Inhaber der Marke B.Ju. Alexandrov zu sein.

Der FAS schaltete sich ein, nachdem sich der rechtmäßige Inhaber der Alexandrov K.B.-Marken beschwert hatte. Am 27. März 2026 erteilte die Behörde eine offizielle Verwarnung und stellte fest, dass Rostagrokompleks falsche Informationen verbreitet habe. Das Unternehmen muss nun seine Schreiben zurückziehen und die falschen Angaben öffentlich richtigstellen. Bei Nichteinhaltung drohen rechtliche Schritte wegen Verstößen gegen das Kartellrecht.

Rostagrokompleks war einst Marktführer im russischen Speisequark-Segment und hielt über 30 Prozent des Gesamtmarktes sowie 80 bis 90 Prozent im Premiumbereich. Doch der Verlust der B.Ju. Alexandrov-Lizenz 2022 führte 2023 zum Rückzug der Produkte. Die anhaltenden Rechtsstreitigkeiten und behördlichen Warnungen gefährden nun die Marktposition des Unternehmens – zum Vorteil von Konkurrenten, die unter der Marke Alexandrov K.B. verkaufen.

Die FAS-Verwarnung setzt Rostagrokompleks unter Druck, seine Aussagen zu korrigieren oder mit juristischen Konsequenzen zu rechnen. Der Fall zeigt, wie der Einfluss des einst dominierenden Unternehmens schwindet. Gleichzeitig könnten Konkurrenten mit der Marke Alexandrov K.B. von der anhaltenden Auseinandersetzung profitieren.

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