Russland begrenzt Getreideexporte auf 24 Millionen Tonnen bis Juni 2024
Emil LangeRussland begrenzt Getreideexporte auf 24 Millionen Tonnen bis Juni 2024
Russland hat eine neue Getreideexportquote von 24 Millionen Tonnen für den Zeitraum vom 15. Februar bis 30. Juni 2024 festgelegt. Die Maßnahme reiht sich in eine Serie von Exportbeschränkungen ein, die 2020 begannen und in den Vorjahren Quoten von 25,5 Millionen Tonnen (2023) sowie 11 Millionen Tonnen (2022) vorsahen. Das jüngste, von Ministerpräsident Michail Mischustin unterzeichnete Dekret zielt darauf ab, die Ausfuhren des Landes besser zu steuern.
Das Quotensystem war 2020 eingeführt worden, um den Export von Weizen, Gerste, Mais und Roggen außerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) zu regulieren. Nach den neuen Regeln entfallen 90 Prozent der Quote auf eine Grundzuteilung, während die verbleibenden 10 Prozent als Zusatzkontingent dienen. Unternehmen können Teile oder ihre gesamte Zuteilung abgeben, sodass der freie Anteil an andere Exporteure umverteilt werden kann. Dieses Vorgehen soll laut Agrarministerium eine maximale Ausschöpfung der Quote gewährleisten.
Hartweizen unterliegt weiterhin einem separaten Exportverbot bis zum 31. Mai 2024, ohne dass dafür eine spezifische Quote gilt. Die aktuelle Regelung folgt auf eine Phase der Marktunsicherheit, in der die weltweiten Weizenpreise Ende 2025 unter anderem aufgrund von Spannungen im Schwarzen Meer, rückläufigen russischen Anbauflächen und Wetterextremen stiegen. Trotz dieser Herausforderungen bleiben die Gesamtvorräte stabil – für die Saison 2025/26 werden 1.101,6 Millionen Tonnen prognostiziert.
Wichtige Importeure wie Ägypten, die Türkei und Indonesien sehen sich dadurch höheren Kosten gegenüber. Während die türkische Weizenproduktion zurückging, stiegen die Maisimporte in der Türkei, im Iran und anderen Ländern an. Russlands weiterhin starke Ausfuhren tragen jedoch dazu bei, die globale Versorgungssicherheit zu stabilisieren.
Das neue Quotensystem spiegelt Russlands anhaltende Bemühungen wider, die Getreideexporte zu kontrollieren und gleichzeitig die Marktstabilität zu wahren. Mit der aktuellen Festlegung auf 24 Millionen Tonnen strebt die Regierung eine Balance zwischen inländischem Bedarf und internationaler Nachfrage an. Die Regelung bleibt vorerst bis Ende Juni 2024 in Kraft, wobei weitere Anpassungen je nach Marktentwicklung möglich sind.






