Russland plant Gesetz: Militär soll Bürger vor ausländischer Justiz schützen
Mila VoigtRussland plant Gesetz: Militär soll Bürger vor ausländischer Justiz schützen
Die russische Regierung hat einen neuen Gesetzentwurf gebilligt, der Bürger des Landes vor Strafverfolgung durch ausländische Gerichte schützen soll. Das geplante Gesetz würde den Behörden weitreichendere Befugnisse einräumen, um einzugreifen, wenn Russen im Ausland mit juristischen Schritten konfrontiert werden. Eine der auffälligsten Maßnahmen sieht sogar den möglichen Einsatz der Streitkräfte zum Schutz der Betroffenen vor.
Der von der Regierungskommission für Gesetzgebung geprüfte Entwurf konzentriert sich auf Fälle, in denen russische Staatsbürger aufgrund von Urteilen ausländischer oder internationaler Gerichte festgenommen oder angeklagt werden. Das Gesetz betrifft nicht Situationen, in denen Russland direkt in die Strafverfahren involviert ist. Stattdessen richtet es sich gegen Justizbehörden anderer Länder, die Ermittlungen ohne russische Beteiligung führen.
Nach dem geplanten Gesetz erhielten russische Staatsorgane erweiterte Kompetenzen, um auf solche Verfolgungen zu reagieren. Die umstrittenste Regelung sieht vor, dass auf Anordnung des Präsidenten sogar militärisch eingegriffen werden könnte. Die genauen Kriterien für einen Truppeneinsatz bleiben jedoch unklar – die Entscheidung läge damit im Ermessen des Staatsoberhaupts.
Offizielle Zahlen dazu, wie viele russische Bürger in den letzten Jahren in Fällen ohne Bezug zu Russland von ausländischen Gerichten festgenommen oder angeklagt wurden, gibt es nicht. Der Gesetzentwurf nennt keine konkreten Vorfälle, rechtfertigt die Maßnahmen aber als Schutz vor "unbefugten ausländischen Justizmaßnahmen".
Wird das Gesetz verabschiedet, stünde den russischen Behörden – einschließlich des Militärs – ein neues Instrumentarium zur Verfügung, um gegen die Verfolgung eigener Bürger im Ausland vorzugehen. Die Entscheidung über den Einsatz dieser Befugnisse läge allein beim Präsidenten. Der Entwurf geht nun in die nächste Phase des Gesetzgebungsverfahrens, bevor über eine mögliche Verabschiedung entschieden wird.






