Russland plant unbezahlten Sonderurlaub für Pflege von Angehörigen
Russische Abgeordnete haben Änderungen im Arbeitsgesetzbuch des Landes vorgeschlagen, um Berufstätige zu unterstützen, die sich um kranke Angehörige kümmern. Ein neuer Gesetzentwurf, der am 15. Dezember eingebracht wurde, sieht vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwei Tage unbezahlten Sonderurlaub für medizinische Hilfsleistungen erhalten. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Belastung des medizinischen Personals zu verringern, wenn Familien Schwierigkeiten haben, Patienten aus Krankenhäusern abzuholen.
Das Gesetzesvorhaben wurde von einer Gruppe von Abgeordneten und Senatoren der Liberal-Demokratischen Partei Russlands (LDPR) unter der Führung des Parteivorsitzenden Leonid Sluzki eingereicht. Nach der aktuellen Rechtslage können Arbeitgeber solche Urlaubsanträge ablehnen, was im schlimmsten Fall zu disziplinarischen Maßnahmen oder sogar zur Kündigung führen kann.
Die geplanten Änderungen würden Arbeitgeber verpflichten, auf schriftlichen Antrag hin bis zu zwei Kalendertage unbezahlten Urlaub zu genehmigen. Dieser könnte in Anspruch genommen werden, wenn ein Arbeitnehmer eine nahestehende Person in eine medizinische Einrichtung begleiten oder von dort abholen muss. Die Regelung würde auch gelten, wenn eine Reise in eine andere Stadt erforderlich ist oder wenn die Hin- und Rückfahrt besonders viel Zeit in Anspruch nimmt.
Befürworter argumentieren, dass die Neuregelung die Arbeitsbelastung des Krankenhauspersonals verringern würde, das häufig mit Verzögerungen konfrontiert ist, wenn Angehörige Patienten nicht rechtzeitig abholen können. Der Gesetzentwurf gibt keine Auskunft darüber, wie viele LDPR-Mitglieder die Initiative unterstützen.
Sollte der Vorschlag angenommen werden, hätten Beschäftigte künftig einen gesetzlichen Anspruch auf kurzfristigen unbezahlten Urlaub für familiäre medizinische Notfälle. Arbeitgeber könnten solche Anträge dann nicht mehr ohne triftigen Grund ablehnen. Der Entwurf wartet nun auf weitere Beratungen in der Staatsduma.






