Russland verbietet Salvia divinorum mit harten Strafen für Anbau und Besitz
Emil LangeRussland verbietet Salvia divinorum mit harten Strafen für Anbau und Besitz
Russland hat den Anbau von Salvia divinorum verboten und die Pflanze als narcotikahaltig eingestuft. Das neue Gesetz sieht strenge Strafen für Anbau, Besitz und Verbreitung der Art vor – selbst bei geringen Mengen. Die Behörden haben klare Grenzen für Geldstrafen, Festnahmen und strafrechtliche Verfolgung festgelegt, die sich nach der Anzahl der beteiligten Pflanzen richten.
Nach den neuen Vorschriften ist der Anbau von Salvia divinorum nun im gesamten Land illegal. Die Regierung führt die Pflanze in der Liste der narcotikahaltigen Pflanzen oder deren Vorläuferstoffe auf. Wichtig ist, dass sich das Verbot ausschließlich auf diese spezifische Art bezieht und nicht auf Salbei im Allgemeinen.
Bei geringen Mengen drohen Privatpersonen Geldstrafen zwischen 3.000 und 5.000 Rubel oder bis zu 15 Tage Haft. Juristische Personen, wie Unternehmen, müssen bei ähnlichen Verstößen mit Bußgeldern zwischen 100.000 und 300.000 Rubel rechnen. Als "große Menge" gelten ab zehn Pflanzen, was strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Wer mit zehn bis 99 Pflanzen erwischt wird, riskiert Geldstrafen von bis zu 300.000 Rubel, zwingende Gemeinschaftsarbeit oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Eine "besonders große Menge" beginnt ab 100 Pflanzen. In solchen Fällen oder bei organisierter Kriminalität können Haftstrafen von bis zu acht Jahren verhängt werden.
Das Gesetz richtet sich ausschließlich gegen offiziell als narcotikahaltig oder als Vorläuferstoffe eingestufte Pflanzen. Zwar ist Salvia divinorum nun verboten, doch gibt es keine öffentlichen Daten darüber, wie viele weitere Arten unter dieselben Beschränkungen fallen. Die Höhe der Strafen hängt von der Menge sowie davon ab, ob der Verstoß als organisiert oder großangelegt eingestuft wird.






