Sachsen-Anhalt reformiert Architektengesetz: Digitalisierung und mehr Nachhaltigkeit
Lina SeidelSachsen-Anhalt reformiert Architektengesetz: Digitalisierung und mehr Nachhaltigkeit
Sachsen-Anhalt modernisiert Berufsregeln für Architekt:innen und Stadtplaner:innen
Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Aktualisierung des Architektengesetzes vorgelegt. Die geplanten Änderungen betreffen die Ausbildung, die Registrierung sowie den Tätigkeitsbereich der Berufsgruppen.
Mit der neuen Regelung können Absolvent:innen von Architektur- und Stadtplanungsstudiengängen künftig als Junior-Mitglieder in die Architektenkammer aufgenommen werden. Zudem werden akademische Weiterbildungen und Fortbildungskurse um zentrale Themen wie Bauplanung und Bauordnungsrecht erweitert.
Künftig sollen Berufsanwärter:innen Registrierungsanträge und Tätigkeitanzeigen digital einreichen können. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass Architekt:innen und Planer:innen in weiteren Gesellschaftsformen tätig sein dürfen – darunter GmbH & Co. KG, OHG und KG.
Der Gesetzentwurf erweitert zudem die Aufgabenbereiche der Berufsgruppen. Zu ihren künftigen Tätigkeiten zählen Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität, die Verbesserung der Energieeffizienz sowie die Begleitung von Bürgerbeteiligungverfahren. Darüber hinaus können ausländische Qualifikationen bereits vor der Einreise nach Deutschland auf Anerkennung geprüft werden.
Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, berufliche Abläufe zu vereinfachen und an moderne Anforderungen anzupassen. Durch digitale Anträge und erweiterte Gesellschaftsformen sollen administrative Hürden für Architekt:innen und Planer:innen abgebaut werden. Die aktualisierten Vorschriften spiegeln zudem die wachsende Bedeutung von Nachhaltigkeit und öffentlicher Teilhabe wider.






