Sachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsänderung – 976 Menschen nutzen neues Gesetz
Lina SeidelSachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsänderung – 976 Menschen nutzen neues Gesetz
Neues Gesetz in Sachsen-Anhalt erleichtert Änderung des rechtlichen Geschlechts
Seit November 2024 ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt die Änderung des eingetragenen Geschlechts ohne langwierige Begutachtungen. Wie aus offiziellen Zahlen hervorgeht, haben bisher 976 Personen von dieser Regelung Gebrauch gemacht.
Die Reform wird vor allem von Erwachsenen genutzt, doch auch Minderjährige haben sie in Anspruch genommen. Laut Landesregierung haben 13 unter 18-Jährige ihren Geschlechtseintrag von weiblich auf männlich ändern lassen. Der AfD-Abgeordnete Gordon Köhler behauptet jedoch unter Berufung auf nicht öffentliche Daten, dass etwa 40 Minderjährige eine solche Änderung vorgenommen hätten.
Der Fachverband der Standesämter zeigt sich positiv gestimmt. Bisher wurde nur ein Verdachtsfall auf Missbrauch gemeldet. Sigrun Quente, Landesvorsitzende des Verbands, schlug eine Anpassung der Regelungen vor: Verurteilte könnten künftig fünf Jahre warten müssen, bevor sie ihren Eintrag ändern dürfen.
Einige wenige Personen haben nach einer ersten Änderung eine zweite Korrektur vorgenommen. Die Landesregierung bestätigte vier solche Fälle.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat die Geschlechtsanpassung im Melderegister in Sachsen-Anhalt vereinfacht. Mit 976 dokumentierten Änderungen wird die Umsetzung weiterhin genau beobachtet. Künftige Novellen könnten die Voraussetzungen für Vorbestrafte anpassen.






