Scharfe Kritik am Gehaltsreformgesetz: dbb wirft Bundesregierung Verfassungsbruch vor
Lina SeidelScharfe Kritik am Gehaltsreformgesetz: dbb wirft Bundesregierung Verfassungsbruch vor
Der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) hat scharfe Kritik an dem Entwurf des Gehaltsreformgesetzes der Bundesregierung geäußert. Zwar befürwortet die Gewerkschaft grundsätzlich eine Reform, bezeichnet Teile des Vorhabens jedoch als „verfassungswidrig“ und fordert dringende Nachbesserungen. Im Mittelpunkt des Streits stehen die Besoldungsstufen, die Einkommensannahmen und die Frage der Gerechtigkeit für Bundesbeamte.
Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) plant, die Einstiegsgehälter für Neueinstellungen zu erhöhen, indem diese direkt in die zweite Besoldungsstufe eingruppiert werden. Sein Gesetzentwurf sieht zudem das Ende des langjährigen „Alleinverdiener-Prinzips“ vor. Stattdessen geht die Reform von einem Partner aus, der jährlich etwa 20.000 Euro verdient – eine Annahme, die der dbb als „unzulässig“ zurückweist, da sie Einkommen berücksichtigt, auf das der Beamte keinen Einfluss hat.
Besondere Sorge bereitet der Gewerkschaft die B-Besoldungsgruppe, die für höhere Beamte gilt. Dobrindts Plan sieht vor, dass diese Beschäftigten geringere Gehaltserhöhungen erhalten als ihre Kollegen in der A-Gruppe. Der dbb verweist auf eine geplante Lücke von 1,6 Prozent zwischen den Stufen B3 und B4 und argumentiert, dies verstoße gegen die verfassungsrechtliche „Differenzierungsregel“, die Mindestabstände zwischen den Besoldungsstufen vorschreibt. Das Innenministerium hat sich zu dieser konkreten Kritik bisher nicht geäußert.
Die dbb-Funktionäre bestehen darauf, dass die Reform zwei zentrale Verfassungsgrundsätze wahren muss: das Leistungsprinzip und die Differenzierungsregel. Sie warnen, dass eine Missachtung dieser Punkte das Gesetz anfällig für Klagen machen könnte. Die Gewerkschaft drängt nun auf eine „grundlegende Überprüfung“ der gesamten Besoldungsstruktur, bevor der Entwurf weiterverfolgt wird.
Die Auseinandersetzung setzt die Regierung unter Druck, ihre Pläne zur Gehaltsreform zu überarbeiten. Bleibt der aktuelle Entwurf unverändert, drohen rechtliche Auseinandersetzungen und anhaltender Widerstand seitens der Beamtenvertreter. Die bisherige Schweigsamkeit des Innenministeriums zu den Bedenken bei der B-Besoldung lässt den Ausgang der Debatte vorerst offen.






