Steuerbehörde kann nun private Konten ohne Gericht blockieren – was Betroffene wissen müssen
Mila VoigtSteuerbehörde kann nun private Konten ohne Gericht blockieren – was Betroffene wissen müssen
Der Föderale Steuerdienst (FNS) kann nun Gelder auf privaten Bankkonten sperren, wenn Steuerverbindlichkeiten nicht beglichen werden. Diese Maßnahme betrifft Privatpersonen, einschließlich Selbstständiger, und erfordert nicht immer einen Gerichtsbeschluss.
Das Verfahren beginnt, sobald der FNS eine Zahlungsaufforderung an den Schuldner verschickt. In dieser Mitteilung wird eine klare Frist für die freiwillige Begleichung der Steuerschuld gesetzt. Reagiert der Steuerzahler nicht, erlässt die Behörde einen Vollstreckungsbescheid.
Der Schuldner hat anschließend sieben Werktage Zeit, um die Schulden zu begleichen oder Widerspruch einzulegen. Unterbleibt eine Reaktion, weist der FNS die Bank an, den geschuldeten Betrag direkt vom Konto einzuziehen. Wichtig: Nur die Höhe der Steuerschuld wird gesperrt – nicht das gesamte Guthaben.
Sobald die Schuld vollständig getilgt ist, werden alle Transaktionsbeschränkungen aufgehoben. Verbleibende Gelder auf dem Konto bleiben weiterhin verfügbar. Bei Selbstständigen kann die Vollstreckung auch auf private Konten ausgeweitet werden, falls Steuern weiterhin ausstehen.
Dieses Verfahren greift erst, wenn die Steuerschuld nach Ablauf der gesetzten Frist nicht beglichen wurde. Der FNS kann Kontotransaktionen ohne richterliche Anordnung vorübergehend aussetzen, doch die Sperre beschränkt sich auf den geschuldeten Betrag. Steuerzahler behalten während des gesamten Prozesses Zugang zu etwaigen Überschüssen auf ihrem Konto.






